Hund oder Katze im Garten begraben: die Regel des Landes
In Baden-Württemberg dürfen Sie ein einzelnes Heimtier auf dem eigenen Grundstück begraben. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nennt auf dem Landesportal service-bw drei Bedingungen: mindestens 50 cm Erde über dem Tier, kein Wasserschutzgebiet und kein Grab in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Erlaubt sind außerdem ein zugelassener Tierfriedhof, ein Tierkrematorium oder die Abgabe über die Stellen des Landkreises. Kommt nichts davon infrage, geht der Körper in die Tierkörperbeseitigung.
Schaffen Sie die 50 cm Erdschicht nicht, etwa wegen Fels im Untergrund, ist die Einäscherung der sichere Weg. Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, klären Sie vorher mit dem Landratsamt Zollernalbkreis. In Parks, im Wald oder auf fremdem Grund dürfen Sie kein Tier begraben. Die Ausnahme für den Garten gilt nach dem Gesetz für Gelände, das Ihnen gehört. Ob auch ein gemieteter Garten oder ein Kleingarten dazu zählt, klären Sie vorher mit dem Veterinäramt im Landratsamt. Die Zustimmung des Vermieters allein genügt dafür möglicherweise nicht. Wie Sie einen Hund im Garten begraben und was bei einer Katze im Garten zu beachten ist, erklären unsere Ratgeber.
Tierkörperbeseitigung im Zollernalbkreis: ZTN-Süd statt Restmüll
Tote Tiere gehören im Zollernalbkreis nicht in die Mülltonne. Im Abfall-ABC des Landratsamts steht bei „Tierkadaver“ und bei Schlachtabfällen die Tierkörperbeseitigungsanstalt. Nähere Auskunft gibt das Veterinäramt im Landratsamt in Balingen. Zuständig für den Landkreis ist der Zweckverband ZTN-Süd, Pflughölzle 1 in Warthausen bei Biberach. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg führt ihn in ihrer Liste als TBA/PROTEC (Süd). Abholungen meldet man bei der Zentrale unter 07356 9371-50 an, montags bis donnerstags von 7 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, freitags bis 15 Uhr.
Der Verband hat Sammelstellen in Süßen, Horb und Orsingen. Horb am Neckar liegt Albstadt am nächsten. Ob dort ein einzelnes Haustier angenommen wird und was das kostet, steht auf keiner der Websites. Fragen Sie deshalb vorher an. Auf diesem Weg bekommen Sie keine Asche zurück. Wie die Verwertung abläuft, erklärt unser Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Hundesteuer in Albstadt abmelden: Frist, Steuermarke, Bescheinigung
Zuständig ist die Abteilung Stadtkasse und Steuern der Stadt Albstadt. Das Service-Telefon im Rathaus in Ebingen hat die Nummer 07431 160-0. Sie können den Hund persönlich oder schriftlich abmelden und dafür das Formular „Hundesteuer-Abmeldung“ nutzen. Die Frist beträgt einen Monat, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.
Mitbringen oder beilegen müssen Sie die Hundesteuermarke. Stirbt der Hund, kann zusätzlich eine Bescheinigung vom Tierarzt verlangt werden. Fragen Sie im Zweifel bei der Stadtkasse nach. Kosten fallen für die Abmeldung in der Regel nicht an, bereits gezahlte Steuer kann zeitanteilig erstattet werden.
Tier gefunden, verletzt oder tot: Tierheim Tailfingen und Polizei
Fundtiere sind rechtlich Fundsachen, zuständig ist die Stadt als Fundbehörde. Im Zollernalbkreis nimmt das Tierheim Tailfingen des Tierschutzvereins Zollernalbkreis (Schalkental 6) die Fundtiere auf. Dafür hat es eine Vereinbarung mit dem Landratsamt. Die Notfallnummer 0176 72345854 ist täglich von 8 bis 17 Uhr besetzt, das Büro unter 07432 7533 montags, dienstags, mittwochs und freitags von 12 bis 13 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten verweist das Tierheim auf das zuständige Polizeirevier. Wenn ein Tier den Verkehr gefährdet, rufen Sie die 110. Verletzte Fundtiere versorgt der tierärztliche Notdienst, nicht das Tierheim. Finden Sie Ihr eigenes Tier tot, etwa nach einem Unfall, können Sie es wie jedes andere Haustier einäschern lassen oder im Garten begraben.