Haustier im eigenen Garten begraben
Auf ihrer Seite zu toten Haus- und Nutztieren erklärt die Stadt Köln, dass tote Tiere nach dem Tierkörperbeseitigungsrecht bis auf wenige Ausnahmen nicht begraben werden dürfen. Einzelne verstorbene kleine Heimtiere, auch Hund oder Katze, dürfen auf eigenem Gelände unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht liegen, wenn die Grabstelle nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze und das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Nach dem Tierseuchenrecht darf außerdem keine meldepflichtige Tierseuche vorgelegen haben. Rechtsgrundlage ist § 27 Absatz 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung.
Gerade in Köln lohnt es sich, das vorher zu prüfen: Nach Angaben der Stadt sind über 50 Prozent des Stadtgebiets als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, lässt sich laut Stadt über das Landesportal NRW Umweltdaten vor Ort oder den Fristen-Check der Stadtentwässerungsbetriebe prüfen. Die Servicenummer der Stadt zu Wasserschutzzonen lautet 0221 221-34935, und Auskunft zur genauen Abgrenzung gibt die Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA). Wohnen Sie zur Miete oder haben Sie einen Kleingarten, klären Sie vorher mit den Veterinärdiensten der Stadt, ob das Gelände als Ihr eigenes gilt, denn die Erlaubnis des Vermieters allein genügt dafür unter Umständen nicht. Allgemeine Hinweise dazu, wie Sie ein Haustier im Garten begraben, gibt unser Ratgeber.
Tierkörperbeseitigung in Köln
Für die Beseitigung toter Tiere verweist die Stadt Köln auf die Tierkörperbeseitigungsanstalt der Gustav Denzin GmbH in Viersen und nennt dafür die Nummer 02162 30044. Das Unternehmen selbst gibt als Anschrift Hardter Straße 400 in 41748 Viersen und als Zentrale 02568 9310-0 an, zählt Köln zu seinem Gebiet und holt auch Hunde, Katzen und Kaninchen ab. In Viersen können Sie Tiere selbst anliefern, montags und freitags von 9:15 bis 12 Uhr und mittwochs von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Kostenlos ist die Tierkörperbeseitigung laut Stadt nur für landwirtschaftliche Nutztiere. Für alle anderen Tiere gilt die von der Preisprüfstelle der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte Entgeltliste, die Sie bei Denzin erhalten. Auskünfte zur Beseitigungspflicht erteilt die städtische Stelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, Alfred-Moritz-Platz 1, 51143 Köln, Telefon 0221 221-26211. Was bei der Tierkörperbeseitigung allgemein gilt, erklären wir in einem eigenen Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Totes Tier gefunden
Liegt eine fremde oder herrenlose tote Katze, ein Hund oder ein Stück Vieh auf einem Grundstück, muss nach § 7 Absatz 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes der Grundstücksbesitzer den Fund unverzüglich melden, auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Straßenbaulastträger. In Köln erteilen die Veterinärdienste der Stadt Auskunft zu dieser Pflicht.
Tot aufgefundene Wildschweine werden in Köln auf Afrikanische Schweinepest untersucht. Die Stadt bittet, sie nicht anzufassen und den Fund sofort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unter 0201 714488 zu melden.