Haustier im Garten begraben: 50 Zentimeter Erde und eigenes Gelände
Tote Tiere müssen in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich der Tierkörperbeseitigung übergeben werden. Für einzelne Heimtiere wie Hunde, Katzen oder Vögel gilt laut Leistungsbeschreibung des Landes eine Ausnahme: Sie dürfen auf zugelassenen Plätzen wie Tierfriedhöfen beerdigt, in zugelassenen Anlagen eingeäschert oder auf eigenem Gelände begraben werden. Die Rostocker Stadtverwaltung verweist für diese Leistung auf dieselbe Beschreibung.
Für das Grab auf eigenem Gelände nennt das Land drei Bedingungen: nicht in einem Wasserschutzgebiet, nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, und der Tierkörper muss mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sein. Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, klären Sie vorher mit der Stadt. Worauf Sie sonst achten sollten, wenn Sie ein Haustier im Garten begraben möchten, erklärt unser Ratgeber.
Tierkörperbeseitigung Rostock: SecAnim in Malchin und die Entgelte des Landes
Seit Herbst 1998 ist im ganzen Land ein Unternehmen mit Abholung, Transport und Verarbeitung toter Tiere beauftragt, heute die SecAnim GmbH, damals noch unter dem Namen SARIA Bio-Industries. Das Rostocker Veterinäramt nennt als Anlaufstelle die Niederlassung An der Landwehr in 17139 Malchin, Telefon 03994 209630. Dort melden Sie die Abholung eines Tieres an. Asche bekommen Sie auf diesem Weg nicht zurück.
Was die Abholung kostet, legt eine Entgeltliste des Landwirtschaftsministeriums fest, die vom 1. April 2026 bis Ende 2028 gilt: 26,47 Euro für einen Hund, 23,86 Euro für eine Katze und für sehr kleine Haustiere 0,50 Euro, ab einem Kilogramm Gesamtgewicht. Dazu kommen 30 Euro je Anfahrt und, soweit sie anfällt, die Mehrwertsteuer. Hintergründe zu diesem Weg erklärt unser Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Pferd, Pony oder Esel: nur mit Genehmigung des Veterinäramts ins Krematorium
Für Equiden gilt die Ausnahme vom Beseitigungsweg nicht automatisch. Nach der Leistungsbeschreibung des Landes kann das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Ausnahme genehmigen, in der Hansestadt also das städtische Amt. Erst mit dieser Genehmigung darf ein Pferd zum Beispiel nach Badbergen ins Pferdekrematorium gebracht werden. Ohne diese Ausnahmegenehmigung holt SecAnim das Pferd zur Tierkörperbeseitigung ab. Die Landesliste nennt dafür 152,10 Euro für Pferde und Esel und 94,18 Euro für Fohlen und Ponys, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit sie anfällt.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sitzt Am Westfriedhof 2 in 18059 Rostock und ist unter 0381 381-8601 telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar. Persönliche Termine gibt es nur nach vorheriger Vereinbarung mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter.
Hundesteuer abmelden: Fristen und Erstattung in Rostock
Die Hansestadt erhebt im Jahr 108 Euro für den ersten, 144 Euro für den zweiten und 168 Euro für jeden weiteren Hund. Ist Ihr Hund gestorben oder eingeschläfert worden, melden Sie ihn innerhalb von 14 Kalendertagen ab. Die Steuerpflicht endet mit dem Monat, in dem die Hundehaltung endet. Geht die Abmeldung erst nach der Frist ein, zahlen Sie bis zum Ende des Monats, in dem sie bei der Stadt eingeht. Zu viel gezahlte Steuer erstattet die Stadt. Auf dem Formular geben Sie dafür Ihre Bankverbindung an.
Zuständig ist das Finanzverwaltungsamt, Sachgebiet Gewerbe- und sonstige Steuern, Telefon 0381 381-2065, E-Mail steuern@rostock.de. Persönlich erreichen Sie es dienstags von 9 bis 12 und von 13.30 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und von 13.30 bis 16 Uhr. Kommt in demselben Monat ein neuer Hund ins Haus, wird er erst ab dem Folgemonat besteuert.
Ein fremdes Tier gefunden: Tierschutzverein, Polizei, Leitstelle
Für ein hilfsbedürftiges Haustier, das Sie in Rostock finden, nennt die Stadt den Rostocker Tierschutzverein in der Thierfelderstraße 19, Telefon 0381 4001250, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und am Wochenende von 10 bis 12 Uhr. Melden Sie dabei Tierart, Fundort und Uhrzeit. Gefährdet ein frei laufendes Tier den Verkehr, rufen Sie die Polizei unter 110, für ein verletztes Wildtier die Leitstelle unter 112.