Hund im Garten begraben in Rheinland-Pfalz: 50 Zentimeter Erde über dem Tier
Die Stadt Trier fasst die Regeln nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz so zusammen: Ein verstorbenes Heimtier darf auf einem Gelände begraben werden, das dem Tierhalter gehört, jedoch nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Das gilt für Tiere bis zur Größe eines großen Hundes, und über dem Körper muss eine mindestens 50 Zentimeter starke Erdschicht liegen, gemessen vom Rand der Grube. Auch ein Tier, das an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben ist, darf nicht im Garten begraben werden. Nachzulesen ist das auf trier.de.
Die AniCura Tierklinik Trier empfiehlt auf ihrer Trauerseite sogar ein Grab von mindestens 80 Zentimetern Tiefe, gesichert mit großen Steinen. Die Erlaubnis gilt nach dem Gesetz nur für Gelände, das Ihnen gehört. Ob ein gemieteter Garten oder ein gepachteter Kleingarten dazu zählt, besprechen Sie vorher mit dem Veterinäramt Trier-Saarburg, denn die Zustimmung des Vermieters allein reicht womöglich nicht aus. In unserem Ratgeber finden Sie praktische Tipps, wie Sie ein Haustier im Garten begraben.
Tierkörperbeseitigung Trier: der Zweckverband in Rivenich
Wer sein Tier weder bestatten noch einäschern lassen möchte, kann es beim Tierarzt lassen oder sich selbst an den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest wenden. Nach Angaben der Stadt ist er seit dem 1. Januar 2026 für die Abholung und Beseitigung toter Nutztiere in Rheinland-Pfalz zuständig und übernimmt auf Wunsch der Besitzer gegen eine Gebühr auch Haustiere. Für Trier nennt die Stadt den Standort Rivenich, Telefon 06508 914310. Für die Anmeldung ist eine Registrierung im Portal des Zweckverbands nötig.
Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz bestätigt den Wechsel: Der bisherige Zweckverband für Rheinland-Pfalz und das Saarland hat die Aufgabe zum Jahresbeginn 2026 an den ztn Südwest mit Sitz in Hardheim übertragen. Auf einer älteren Seite der Stadt steht dagegen noch die Firma SecAnim in Rivenich. Asche bekommen Sie aus der Tierkörperbeseitigung in keinem Fall zurück. Was dort mit den Tieren geschieht, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Totes Tier auf der Straße gefunden
Tote Tiere im öffentlichen Straßenraum sammelt in Trier StadtRaum Trier ein, die Abteilung Stadtreinigung am Grüneberg 90. Die Tiere werden in einer Kühlbox auf dem Betriebshof abgelegt, die nach Bedarf geleert wird. Wer seine Katze oder seinen Hund vermisst, kann dort telefonisch nachfragen. Herausgegeben wird ein gefundenes Tier wegen der Seuchengefahr aber nicht.
Für Funde im öffentlichen Verkehrsraum sind laut Stadt die örtlichen Ordnungsbehörden die richtige Adresse, für alle übrigen Fragen zu toten Tieren das Veterinäramt. Die zentrale Behördennummer 115 verbindet Sie mit beiden Stellen.
Hundesteuer in Trier: Abmeldung und Steuermarke
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund gestorben ist. Abmelden müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen, per Formular oder über das Online-Portal, bei der Stadtverwaltung, Finanzwirtschaft, Abteilung Kommunale Abgaben, Viehmarktplatz 20 (0651 718-1223, hundesteuer@trier.de). Legen Sie eine Bescheinigung des Tierarztes bei, falls Sie eine haben, und geben Sie die Hundesteuermarke zurück.
Wenn Sie den Hund später abmelden, zahlen Sie die Steuer bis zum Ende des Monats, in dem die Abmeldung eingeht. Zur Einordnung: Laut der Seite der Stadt beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 120 Euro im Jahr, für den zweiten 168 Euro und für jeden weiteren 228 Euro.
Veterinäramt Trier-Saarburg, zuständig auch für die Stadt
Die Stadt Trier hat kein eigenes Veterinäramt. Für Tierschutz, Tierseuchen und die Beseitigung tierischer Nebenprodukte ist laut Kreisverwaltung das Veterinäramt Trier-Saarburg auch für die Stadt zuständig. Es sitzt im Wasserweg 7-9 in Trier-Nord, ist unter 0651 715-0 oder veterinaeramt@trier-saarburg.de erreichbar und empfängt Besucher montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung.