Haustier begraben: was die Allgemeinverfügung von 2005 erlaubt
Die Abteilung Veterinärwesen der Stadt fasst die Möglichkeiten für tote Hunde, Katzen und Kleintiere so zusammen: kostenpflichtige Abgabe in einer Tierarztpraxis oder bei einem Tierbestatter, ein Grab auf einem zugelassenen Tierfriedhof oder, für einzelne Tiere, auf privatem Gelände. Grundlage ist die Allgemeinverfügung zur Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben vom 5. Juli 2005, veröffentlicht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Nr. 22 vom 27. Juli 2005.
Zwei Orte schließt die Verfügung aus: Wasserschutzgebiete und die unmittelbare Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Eine Mindesttiefe nennt die Seite der Stadt nicht. Die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung des Bundes verlangt aber mindestens 50 Zentimeter Erde über dem Tier, und der Magdeburger Kleintierbestatter Pauer schreibt auf seiner Website von einer Erdschicht von 50 bis 80 cm. Das Bundesrecht spricht dabei von Gelände, das Ihnen gehört. Ob ein gemieteter Garten oder ein Kleingarten dazuzählt, klären Sie vorher mit der Abteilung Veterinärwesen. Die Zustimmung des Eigentümers allein reicht dafür womöglich nicht. Unser Ratgeber erklärt, was sonst zu bedenken ist, wenn Sie ein Haustier im Garten begraben möchten.
Tierkörperbeseitigung Magdeburg: wer zuständig ist
Für die Beseitigung toter Tiere sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich, also auch die Landeshauptstadt. Laut Stadt haben sie diese Pflicht auf private Unternehmen übertragen. SecAnim gibt an, in Sachsen-Anhalt tätig zu sein, mit einer Niederlassung in Genthin (Rauhes Gehege 1, Telefon 03933 93300). Ob Ihre Adresse zu deren Gebiet gehört, zeigt die Postleitzahlensuche auf secanim.de.
Für ein einzelnes Haustier ist dieser Weg selten nötig, denn die Stadt erlaubt ausdrücklich die Abgabe in der Tierarztpraxis oder beim Tierbestatter und ein Grab auf dem Tierfriedhof oder auf privatem Grund. Lassen Sie Ihr Tier in der Praxis, fragen Sie, was danach mit ihm geschieht und ob Sie die Asche zurückbekommen. Wie ein Beseitigungsbetrieb arbeitet, beschreibt der Magdeburger Kleintierbestatter Pauer: Kleintiere werden dort zusammen mit großen Tierkörpern unter Druck und bei 130 °C verarbeitet. Mehr Hintergrund bietet unser Ratgeber über die Tierkörperbeseitigung.
Tote Katze an der Straße, totes Tier im Hof: wen Sie in Magdeburg anrufen
Liegt ein totes Tier auf einer Straße, soll es nach Möglichkeit von der Fahrbahn entfernt und der Leitstelle der Feuerwehr gemeldet werden, Telefon 0391 54010. Die Feuerwehr holt es dann ab. Für tote Tiere auf privater Fläche nennt das Abfall-ABC der Stadt das Tierheim in der Rothenseer Straße 79, Telefon 0391 2537631.
Pferd, Pony oder Esel: Ausnahmegenehmigung vom Veterinäramt
Tote Equiden müssen grundsätzlich dem beauftragten Beseitigungsunternehmen überlassen werden. Für die Einäscherung in einem zugelassenen Tierkrematorium stellt die Stadt eine Ausnahmegenehmigung nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz aus, allerdings nie im Voraus: Beantragen Sie sie unverzüglich nach dem Tod, mit einer Kopie des Equidenpasses und einer tierärztlichen Bescheinigung. Erteilt wird sie nur, wenn keine seuchenhygienischen Gründe dagegensprechen. Aus einem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt darf ein Pferd nicht zur Kremierung abgeholt werden.
Wird das Pferd nicht sofort abgeholt, muss es bis dahin vor Witterung geschützt aufbewahrt werden, etwa in einer Tierarztpraxis, sodass weder Unbefugte noch Tiere an den Körper gelangen. Zuständig ist die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Lübecker Straße 32, Telefon 0391 540-6218. Besetzt ist sie montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, dazu montags und donnerstags von 14 bis 15 Uhr und dienstags von 14 bis 17.30 Uhr. Mit der Straßenbahn fahren Sie mit den Linien 1, 8, 9 oder 10 bis Kastanienstraße.