Haustier im Garten begraben: Abstand halten und Wasserschutzgebiete meiden
Ein verstorbenes Heimtier darf in Duisburg auf dem eigenen Grundstück begraben werden, wenn das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Das Veterinäramt verlangt mindestens 50 cm Erde über dem Tier und ausreichend Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg werden konkreter: zwei Meter Abstand zu Wegen und Nachbargrundstücken, und das Tier sollte an keiner ansteckenden Krankheit gestorben sein.
Duisburg hat vier Wasserwerke: Bockum/Wittlaer, Mündelheim, Rumeln und das Binsheimer Feld. Für Bockum und angrenzende Flächen, für Rumeln und für das Binsheimer Feld hat die Stadt Wasserschutzgebietsverordnungen mit Karten veröffentlicht. Ob Ihre Adresse betroffen ist, zeigt die verlinkte Webauskunft des Landes. Im Zweifel hilft die Untere Wasserbehörde unter 0203 283-984475 weiter. Wie die Regeln in anderen Bundesländern aussehen, wenn Sie ein Haustier im Garten begraben möchten, vergleicht unser Ratgeber.
Tierkörperbeseitigung Duisburg: SecAnim für große Tiere, Restmüll für sehr kleine
Für große Tierkörper aus dem Stadtgebiet ist laut Veterinäramt die Firma SecAnim in Lünen zuständig, Brunnenstraße 138, Telefon 02306 927-0921. Sie berechnet ein privatrechtliches Entgelt, dessen Höhe Sie dort erfragen. Die Stadt nennt SecAnim ausdrücklich für Großtierkörper. Für Heimtiere beschreibt sie das Begraben auf dem eigenen Grundstück.
Sehr kleine Haustiere wie Mäuse, Hamster oder kleine Vögel dürfen nach Auskunft der Wirtschaftsbetriebe in einem verschlossenen Beutel in die Restmülltonne. Eine amtliche Angabe, was die Weitergabe über eine Tierarztpraxis kostet, haben wir bei Stadt und Veterinäramt nicht gefunden. Fragen Sie deshalb in Ihrer Praxis nach. Warum Tierkörper überhaupt gesammelt und verarbeitet werden müssen, erläutert unser Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Totes Tier auf der Straße, im Park oder im eigenen Hof
Liegt ein totes Haustier auf einer Straße oder in einer Grünanlage, melden Sie es der Polizei oder den Wirtschaftsbetrieben unter 0203 283-3000. Das Tier wird dann ins Städtische Tierheim an der Lehmstraße 12 in Neuenkamp gebracht, das anhand eines Mikrochips die Halter sucht. Tote Wildtiere holen die Wirtschaftsbetriebe selbst.
Auf einem Privatgrundstück muss sich dagegen der Eigentümer selbst darum kümmern, dass ein totes Tier ordnungsgemäß beseitigt wird. Das Tierheim ist nach eigenen Angaben täglich von 10 bis 16 Uhr unter 0203 9355090 erreichbar.
Verstorbenen Hund abmelden: Steueramt und Ordnungsamt
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund gestorben ist. Abmelden müssen Sie ihn innerhalb eines Monats beim Amt für Rechnungswesen und Steuern mit dem Formular der Stadt, per Post, Fax oder E-Mail an steuerveranlagung@stadt-duisburg.de. Bei einem Todesfall verlangt die Stadt einen Nachweis, schreibt aber nicht, welche Bescheinigung genügt. Fragen Sie deshalb Tierarztpraxis oder Tierbestatter nach einer schriftlichen Bestätigung. Zur Orientierung: Für einen einzelnen Hund beträgt die Steuer 132 Euro im Jahr.
Hunde mit mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg gelten nach dem Landeshundegesetz als groß. Für sie kommt eine zweite Abmeldung beim Bürger- und Ordnungsamt hinzu, Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14, per E-Mail an hunde@stadt-duisburg.de. Geben Sie auch dort den Grund an und fügen Sie den Nachweis bei.
Pferd oder Esel einäschern: Genehmigung des Veterinäramts
Für tote Pferde, Esel und Maultiere ist grundsätzlich die Tierkörperbeseitigung vorgeschrieben. Eine Einäscherung ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Absatz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes möglich, und zwar erst nach dem Tod, nie im Voraus. Ein Tierarzt bestätigt auf dem Antrag, dass keine meldepflichtige Tierseuche vorliegt, und prüft die Identität anhand des Equidenpasses.
Den Antrag schicken Sie per E-Mail oder Fax an das Veterinäramt, Telefon 0203 283-94735. Transportieren darf nur ein registriertes Unternehmen, das Handelspapier bewahren Sie zwei Jahre auf. Binnen 30 Tagen reichen Sie eine Kopie davon und den Nachweis der Einäscherung ein, den Equidenpass geben Sie an die ausstellende Stelle zurück. Wie es im Krematorium weitergeht, wenn Sie Ihr Pferd einäschern lassen, beschreiben wir auf einer eigenen Seite.