Hundesteuer in Siegen: Abmeldung binnen zwei Wochen
Nach § 8 Absatz 2 der Hundesteuersatzung (Ordnungsziffer 22.040) müssen Sie einen verstorbenen Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt abmelden. Die Steuerpflicht endet nach § 6 Absatz 2 mit Ablauf des Monats, in dem der Hund stirbt. Für einen einzeln gehaltenen Hund beträgt die Steuer 108 Euro im Jahr. Nach der Abmeldung schickt die Stadt einen Bescheid per Post.
Die Abmeldung geht über die Seite zur Hundesteuer auf siegen.de und das Serviceportal oder persönlich in einem Bürgerbüro. Zuständig ist die Abteilung Stadtkasse und Steuern im Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213. Die Sachbearbeitung ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt.
Tier im Garten begraben: Wasserschutzgebiete im Kreis beachten
Der Kreis Siegen-Wittgenstein schreibt, dass einzelne Körper von Hunden, Katzen und anderen kleinen Heimtieren unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise auf dem eigenen Grundstück begraben werden dürfen. Die Bedingungen stehen in § 27 Absatz 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung: eigenes Gelände, nicht in einem Wasserschutzgebiet, nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Außerdem muss das Tier von mindestens 50 Zentimetern Erde bedeckt sein. Ist es an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben, ist ein Gartengrab nach dem Tierseuchenrecht ausgeschlossen. Ob ein gemieteter Garten oder ein Kleingarten als eigenes Gelände gilt, klären Sie vorher mit dem Veterinäramt des Kreises, denn die Erlaubnis des Vermieters allein reicht dafür womöglich nicht aus.
Ob Ihr Garten in einem Wasserschutzgebiet liegt, weiß das Umweltamt des Kreises an der Koblenzer Straße 73. Für Siegen, Netphen, Neunkirchen und Bad Laasphe ist die Durchwahl 0271 333-2010. Die Wassergewinnungsanlagen im Kreis betreibt überwiegend der Wasserverband Siegen-Wittgenstein, daneben zehn kleinere Wasserbeschaffungsverbände. Allgemeine Hinweise, auch zu Mietwohnung und Umzug, geben unsere Ratgeber, wenn Sie einen Hund im Garten begraben oder eine Katze im Garten begraben möchten.
Tierkörperbeseitigung im Siegerland: SecAnim statt Abdeckerei vor Ort
Eine Abdeckerei im Stadtgebiet haben wir nicht gefunden. Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte zuständig und hat die Aufgabe der SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138 in 44536 Lünen, übertragen. Die Abholung toter Tiere melden Sie dort unter 02306 92709-21 oder über die automatische Auftragsannahme an.
Die Kosten für Abholung und Beseitigung von Heimtieren und Pferden trägt der Halter vollständig. Nur bei Vieh aus landwirtschaftlichen Betrieben übernimmt der Kreis einen Anteil. Zuständig im Kreis ist das Veterinäramt, Bahnhof Weidenau 6 in 57076 Siegen, Telefon 0271 333-2869. Was mit den Tieren in einer Tierkörperbeseitigungsanlage geschieht, erklärt unser Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Totes Wildschwein gefunden: Meldung an das Veterinäramt
Nach einem Fall der Afrikanischen Schweinepest im benachbarten Kreis Olpe hat der Kreis im Juni 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen und sie im Juli 2025 erweitert. Wer ein totes oder verunfalltes Wildschwein findet, soll den Fundort mit Koordinaten und eigenen Kontaktdaten per E-Mail an wildschweinfund@siegen-wittgenstein.de melden. Die ASP-Hotline des Veterinäramts war 2025 unter 0271 333-1120 erreichbar. Außerhalb der Dienstzeiten des Amtes helfen die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr. Für Menschen und für Heimtiere wie Hunde und Katzen ist das Virus nach Angaben des Kreises ungefährlich.