Haustier im Garten begraben: Bundesrecht und Augsburger Wasserschutz
Eine eigene Vorschrift der Stadt Augsburg zum Begraben von Haustieren haben wir auf augsburg.de nicht gefunden. Maßgeblich ist deshalb auch in Bayern die Ausnahme für Heimtiere in § 27 Abs. 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung. Einzelne Heimtiere dürfen auf einem Grundstück, das dem Halter gehört, begraben werden, nicht aber in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Die Grube muss so tief sein, dass mindestens 50 Zentimeter Erde das Tier bedecken, gemessen vom Grubenrand aus.
In Augsburg ist der Wasserschutz ein echtes Thema: Die Stadtwerke fördern das Trinkwasser aus eigenen Schutzgebieten, etwa im Stadtwald mit dem Siebentischwald. In solchen Schutzgebieten ist ein Tiergrab nicht erlaubt, und der Stadtwald ist nach Angaben der Stadt zudem Naturschutzgebiet. Die Verordnung spricht außerdem von Gelände, das dem Tierhalter gehört. Ob auch ein gemieteter Garten oder ein Kleingarten dazu zählt, klären Sie deshalb vorher mit dem Veterinäramt. Auf die Zustimmung des Vermieters allein sollten Sie sich dabei nicht verlassen. War das Tier an einer ansteckenden Seuche erkrankt, fragen Sie das Veterinäramt, bevor Sie etwas unternehmen. Weitere Hinweise, wie Sie ein Haustier im Garten begraben können, gibt unser Ratgeber.
Überfahrenes Tier gefunden: der AWS holt es ab
Um Kleintiere, die auf Augsburger Straßen ums Leben gekommen sind, kümmert sich der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt (AWS). Rufen Sie dafür den Pförtner des AWS unter 0821 324-4813 an. Die Stadt nennt diese Nummer ausdrücklich auch für Menschen, die ihr Haustier vermissen: Dort lässt sich nachfragen, ob ein totes Tier gefunden wurde. Selbst abgeben können Sie ein totes Tier beim AWS dagegen nicht.
Finden Sie mehrere tote Vögel an einer Stelle, besonders Wasservögel wie Enten oder Schwäne, bittet die Stadt um eine Meldung an das Veterinäramt, Telefon 0821 324-3949.
Tierkörperbeseitigung für Augsburg: die Anlage in Kraftisried
Die Stadt Augsburg verweist für tote Tiere auf die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried GmbH, Öschle 2, 87647 Kraftisried im Ostallgäu, Telefon 08377 9294040. Dorthin können Sie ein Tier gegen Gebühr bringen oder es bei Bedarf zu Hause abholen lassen. Die frühere Annahme in Mering gibt es seit Januar 2008 nicht mehr.
In der Anlage werden Tierkörper verwertet. Danach gibt es weder Asche noch ein Grab. Viele Halter entscheiden sich deshalb für eine Einäscherung. Wie hoch die Gebühr für ein Heimtier ist, steht nicht auf den Seiten der Stadt. Fragen Sie am besten direkt in Kraftisried nach. Wie die Tierkörperbeseitigung abläuft, beschreibt unser Ratgeber.
Hundesteuer in Augsburg abmelden
Die Hundesteuer der Stadt beträgt im Jahr 84 Euro für den ersten Hund und 120 Euro für jeden weiteren im Haushalt. Stirbt Ihr Hund, verlangt die Stadtkämmerei die Abmeldung innerhalb eines Monats und die Rückgabe der Steuermarke. Das geht online, schriftlich oder persönlich in der Stadtkämmerei oder im Bürgerbüro und kostet nichts. Fragen beantwortet die Hundesteuerstelle unter hundesteuer@augsburg.de oder telefonisch unter 0821 324-9060 und 0821 324-9059.
Veterinäramt Augsburg: wann es zuständig ist
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sitzt in der Proviantbachstraße 1 1/3, 86153 Augsburg. Einschalten sollten Sie es, wenn ein Tier an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben sein könnte oder wenn Sie tote Wildvögel in größerer Zahl finden.