Hund oder Katze im Garten begraben: 50 Zentimeter Erde
Das Saarländische Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz erlaubt in § 2 Absatz 3, Heimtiere in Einzelfällen auf eigenem Gelände zu begraben. Das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, die Stelle nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen und Plätzen, und über dem Tier muss eine mindestens 50 Zentimeter starke Erdschicht liegen. Den Gesetzestext stellt die Tierseuchenkasse des Saarlandes bereit.
Weil das Gesetz nur eigenes Gelände nennt, ist ein Tiergrab im Stadtwald, auf öffentlichen Grünflächen oder am Saarufer nicht zulässig. Ob ein gemieteter Garten oder ein gepachteter Kleingarten als eigenes Gelände gilt, klären Sie vorher mit der Veterinärbehörde. Das Einverständnis von Vermieter oder Verein allein reicht dafür womöglich nicht aus. Praktische Tipps zum Grab gibt unser Ratgeber, wenn Sie einen Hund im Garten begraben möchten.
Tierkörperbeseitigung in Saarbrücken: ZKE, Tierarzt, Zweckverband
Für die Beseitigung toter Tiere sind im Saarland nach demselben Gesetz die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Regionalverband Saarbrücken zuständig. Sie dürfen Dritte damit beauftragen. Für ein Haustier aus Saarbrücken ist der ZKE die naheliegende Stelle: Er nimmt tote Haustiere nach Anruf an der Pforte in der Schillstraße 65 an, auch wenn sie nicht beigesetzt werden sollen, und rechnet nach Gewicht ab. Alternativ übergibt die Tierarztpraxis Ihr Tier an die Tierkörperbeseitigung.
Falltiere und Schlachtabfälle aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland holt seit dem 1. Januar 2026 der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest ab, dem der bisherige Zweckverband der beiden Länder beigetreten ist. Nach einem Bericht des Saarländischen Rundfunks vom September 2025 war geplant, die Tierkörper ab Januar 2026 in der Anlage in Hardheim in Baden-Württemberg zu verarbeiten und die Anlage in Rivenich bei Trier als Zwischenlager zu nutzen. Asche erhalten Sie aus der Tierkörperbeseitigung nicht zurück. Hintergründe zur Tierkörperbeseitigung und ihren Abläufen erklärt unser Ratgeber.
Pferd gestorben: Ausnahmegenehmigung vom Landesamt
Tote Pferde, Esel, Maultiere, Zebras und Zebroide müssen im Saarland grundsätzlich den beauftragten Beseitigungsunternehmen überlassen werden. Eine Einäscherung in einem zugelassenen Tierkrematorium ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Landesamts für Verbraucherschutz möglich, die online beantragt werden kann. Vor dem Tod des Tieres erteilt das Amt sie nicht.
Wird das Pferd nicht sofort zur Einäscherung abgeholt, muss es in einer Tierarztpraxis, einer tierärztlichen Bildungsstätte oder einem zugelassenen Zwischenbehandlungsbetrieb so untergebracht werden, dass es vor Witterung geschützt ist und weder Menschen noch Tiere herankommen. Für Notfälle bei Pferden nennt die Tierärztekammer die Tierärztliche Klinik für Pferde in Überherrn, 06836 919080.
Hundesteuer Saarbrücken: Abmeldung beim Stadtsteueramt
Nach der Hundesteuersatzung endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Hund gestorben ist. Abmelden müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen schriftlich beim Stadtsteueramt, Kohlwaagstraße 4 (Telefon 0681 9050, stadtsteueramt@saarbruecken.de). Ein Besuch ist nicht nötig: Sie füllen das Formular der Stadt aus, unterschreiben es und schicken es mit der Hundemarke ein.
Als Nachweis nennt die Stadt je nach Fall die Einschläferungsbescheinigung des Tierarztes oder eine Abholbescheinigung der Tierkörperbeseitigung. Lassen Sie sich deshalb von Praxis, Tierbestatter oder ZKE eine Bestätigung geben. Zur Einordnung: Die Hundesteuer beträgt in Saarbrücken 120 Euro im Jahr für den ersten und 168 Euro für jeden weiteren Hund.
Ein fremdes totes Tier gefunden
Eine eigene Meldestelle der Stadt für tot aufgefundene Haustiere haben wir auf saarbruecken.de und zke-sb.de nicht gefunden. Über das Portal totfund.saarland des Vereins Tiernotruf Saarland lassen sich tote Hunde, Katzen und Wildtiere mit Fundort und Foto melden, damit der Halter ermittelt werden kann.