Haustier in Kiel im Garten begraben: eigenes Grundstück und 50 cm Erde über dem Tier
Grundsätzlich gehören tote Tiere in einen Spezialbetrieb für Tierkörperbeseitigung. Für Heimtiere nennt die Stadt Kiel eine Ausnahme: Wenn Sie ein eigenes Grundstück haben, das nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Tier dort begraben, und der Körper muss mit einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein. Das Landwirtschaftsministerium nannte dem NDR außerdem den Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen als Bedingung. Nach Bundesrecht darf das Tier zudem nicht an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben sein.
Die Ausnahme gilt nach dem Wortlaut der Stadt nur für ein eigenes Grundstück. Öffentliche Grünflächen wie der Schrevenpark oder der Strand gehören nicht dazu. Ob auch ein gemieteter Garten oder eine Kleingartenparzelle als eigenes Gelände zählt, klären Sie vorher mit der Veterinärabteilung, denn das Einverständnis des Vermieters allein reicht dafür womöglich nicht aus. Tipps zum Ausheben und zur Wahl des Platzes gibt unser Ratgeber, wenn Sie ein Haustier im Garten begraben möchten.
Tierkörperbeseitigung in Kiel: Zuständigkeit und Kosten
Die Beseitigung toter Tiere organisieren in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte. In Kiel ist dafür die Veterinärabteilung des Ordnungsamts (Abteilung Tiergesundheit und Tierschutz) zuständig: Schulstraße 6, 24143 Kiel, Telefon 0431 901-2161, E-Mail Veterinaerabteilung@kiel.de, Termine nach Vereinbarung. Für landwirtschaftliche Nutztiere wie Schaf, Rind, Ziege oder Pferd ist die städtische Veterinärabteilung selbst beseitigungspflichtig.
Auch für Heimtiere, die im Spezialbetrieb beseitigt werden, fallen Kosten an. Die genaue Höhe nennt laut Stadt die zuständige Stelle. Eine veröffentlichte Gebühr haben wir nicht gefunden. Auf diesem Weg erhalten Sie keine Asche zurück. Beim Tierarzt eingeschläferte Heimtiere sollen nach Hinweis der Stadt in der Praxis verbleiben. Das Verfahren selbst beschreiben wir ausführlich im Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Ein totes Tier gefunden: Grundstück, Straße oder Park
Liegt ein totes Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, sind Sie als Eigentümer für die Beseitigung zuständig. Ihr eigenes Heimtier dürfen Sie dort unter den oben genannten Bedingungen auch begraben. Für Tiere, die nicht zum jagdbaren Wild zählen, etwa Igel, Schwan, Möwe oder Ente, unterscheidet die Stadt nach dem Fundort: Auf der Straße entfernt sie der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK), in Grün- und Parkanlagen das Grünflächenamt. Bei Reh, Wildschwein, Hase oder Fasan erfahren Sie über das Stadtamt, Allgemeine Gefahrenabwehr, welcher Jäger zuständig ist.
Hundesteuer in Kiel abmelden: 14 Tage und die Steuermarke
Die Abmeldung geht schriftlich per Formular, per Brief, Fax oder E-Mail, oder über den Onlinedienst der Stadt, ohne persönlichen Termin. Geben Sie dabei die Hundesteuermarke zurück. Kommt die Abmeldung später als 14 Tage nach dem Tod, legen Sie einen Nachweis bei, zum Beispiel die Bescheinigung der Tierarztpraxis. Sonst endet die Steuerpflicht erst mit dem Monat, in dem die Abmeldung beim Amt eingeht.
Zuständig ist das Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern, im Rathaus Hopfenstraße 30, Telefon 0431 901-1770, E-Mail Gemeindesteuer@kiel.de. Geöffnet ist montags, dienstags und freitags von 8.30 bis 13 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. Mittwochs bleibt das Amt geschlossen. Die Steuer beträgt seit 2025 im Jahr 150 Euro für den ersten, 225 Euro für den zweiten und 285 Euro für jeden weiteren Hund.