Haustier im Garten begraben: Bundesrecht und Münsteraner Wasserschutzgebiete
Einzelne Heimtiere dürfen nach § 27 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung auf einem Gelände begraben werden, das dem Tierhalter gehört. Ausgeschlossen sind Wasserschutzgebiete und die unmittelbare Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Ist das Tier an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben, verbietet das Tierseuchenrecht ein Grab im Garten. Über dem Tier muss eine mindestens 50 Zentimeter starke Erdschicht liegen, gemessen vom Rand der Grube. In Parks, am Aasee oder im Wald dürfen Sie ein Tier also nicht begraben.
Münster hat nach Angaben der Stadt fünf Wasserschutzgebiete. Vier davon nennt die städtische Seite zu Schutzgebieten namentlich mit ihren Verordnungen: Hornheide-Haskenau, Kinderhaus, Geist und Hohe Ward. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, zeigt das Umweltkataster der Stadt unter „Grundwasser“ und „Wasserschutzgebiete“. Auskunft gibt die Untere Wasserbehörde, Telefon 0251 492-6785. Unser Ratgeber erklärt, wo und wie Sie ein Haustier im Garten begraben dürfen, auch mit den Ausnahmen in einzelnen Bundesländern.
Hund gestorben: Hundesteuer in Münster abmelden
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund stirbt. Die Stadt verlangt aber eine schriftliche Abmeldung innerhalb von vier Wochen. Der Tod allein beendet die Veranlagung nicht, erst das eingereichte Formular. Abmelden können Sie beim Amt für Finanzen und Beteiligungen (Hundesteuer@stadt-muenster.de), über das Online-Formular oder in den Bürgerbüros, etwa in Handorf, Hiltrup, Gievenbeck oder Wolbeck.
Tierkörperbeseitigung in Münster: Veterinäramt an der Nieberdingstraße
Wer sein Tier weder bestatten noch einäschern lassen möchte, übergibt es der zuständigen Behörde. So sieht es das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vor. In Münster ist das Gesundheits- und Veterinäramt an der Nieberdingstraße 30a zuständig, Telefon 0251 492-5400, veterinaeramt@stadt-muenster.de. Fragen Sie dort, wohin das Tier gebracht werden soll und ob eine Gebühr anfällt. Eine eigene Seite zu toten Haustieren haben wir auf stadt-muenster.de nicht gefunden.
Ist das Tier in einer Praxis eingeschläfert worden, können Sie dort fragen, ob die Praxis die Weitergabe an die Tierkörperbeseitigung übernimmt und was sie kostet. Wie die Tierkörperbeseitigung allgemein abläuft, erklärt unser Ratgeber.
Pferd einäschern: erst die Genehmigung, dann die Abholung
Für Pferde ist grundsätzlich die Tierkörperbeseitigung vorgeschrieben. Soll ein Pferd stattdessen eingeäschert werden, ist nach § 4 Abs. 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Veterinäramts nötig. Abgeholt wird erst danach. ROSENGARTEN übernimmt nach eigenen Angaben den Schriftverkehr mit dem Amt, Animalium stellt die Antragsunterlagen online, und auch der Tierfriedhof Münster und Sternenlicht organisieren eine Pferdekremierung. Unser Überblick zeigt Ablauf und Kosten, wenn Sie ein Pferd einäschern lassen möchten.
Totes Tier gefunden: wer es melden muss
Liegt ein fremder toter Hund, eine Katze oder ein Stück Vieh auf Ihrem Grundstück, müssen Sie als Grundstücksbesitzer den Fund unverzüglich melden. Auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist das Sache des Straßenbaulastträgers, in Gewässern die des Unterhaltungspflichtigen (§ 7 Abs. 3 TierNebG). Wenn Sie unsicher sind, wer zuständig ist, rufen Sie das Veterinäramt an.