Hund abmelden: zwei Wochen Frist, Steuer endet mit dem Todesmonat
Ist Ihr Hund gestorben, müssen Sie ihn nach Angaben der Stadt innerhalb von zwei Wochen abmelden und die Hundesteuermarke zurückgeben. Zuständig ist das Amt für Finanzen und Controlling, aber auch die stadtteilbezogenen Bürgerämter nehmen die Abmeldung an. Online geht es über die Hundesteuerabmeldung im Serviceportal.
Laut § 5 Absatz 2 der Hundesteuersatzung endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Hund stirbt. Lässt sich das Datum nicht belegen, zählt der Monat der Abmeldung. Eine späte Abmeldung kann also zusätzliche Monate kosten. Zur Einordnung: Für einen einzelnen Hund verlangt Hamm 90 Euro im Jahr.
Tier im Garten begraben: was in Hamm zu beachten ist
Das Begraben einzelner Heimtiere regelt Bundesrecht: Nach § 27 Absatz 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung ist es auf einem Grundstück erlaubt, das Ihnen gehört, nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht direkt an öffentlichen Wegen oder Plätzen. Über dem Tier muss eine Erdschicht von mindestens 50 Zentimetern liegen.
Für das Stadtgebiet Hamm verzeichnet die Bezirksregierung Arnsberg derzeit keine Wasserschutzgebiete. Damit entfällt eine Hürde. Die Ausnahme betrifft aber nur Gelände, das Ihnen gehört: Ob ein gemieteter Garten oder ein Kleingarten dazu zählt, besprechen Sie vorher mit dem Veterinäramt. Allein die Zustimmung des Vermieters macht ein Grab dort nicht unbedingt zulässig. Tiefe, Sarg und Standort des Grabes erklärt unser Ratgeber, wenn Sie ein Haustier im Garten begraben möchten.
Kleinsttiere, Tierkörperbeseitigung und der ASH
Das Abfall-ABC des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH) erlaubt, einzelne Kleinsttiere unter Beachtung des Tierkörperbeseitigungsrechts in die Restmülltonne zu geben. Für größere Tiere verweist der ASH auf zugelassene Tierkörperbeseitigungsanlagen, ohne eine bestimmte zu nennen. Schlachtabfälle schließt die Abfallsatzung aus.
Möchten Sie Ihr Tier weder bestatten noch einäschern lassen, fragen Sie in der Tierarztpraxis, ob sie die Übergabe an die Tierkörperbeseitigung übernimmt. Was dabei mit dem Tier geschieht, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Totes Tier auf dem Grundstück oder an der Straße gefunden
Liegt ein fremder oder herrenloser Hund, eine Katze oder ein Stück Vieh tot auf einem Grundstück, muss nach § 7 Absatz 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes der Besitzer des Grundstücks den Fund melden. Auf öffentlichen Straßen trifft die Pflicht den Straßenbaulastträger. Eine eigene Meldestelle für tot aufgefundene Haustiere nennt die Stadt auf ihren Seiten nicht. Tierschutzfragen nimmt das Sachgebiet Ordnungsrecht an der Gustav-Heinemann-Straße 10 entgegen, Telefon 02381 17-7271.