Haustier im eigenen Garten begraben: was die Stadt Kassel erlaubt
Die Stadt Kassel erlaubt ein Grab im Garten nur unter drei Bedingungen: Das Grundstück gehört Ihnen, es liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet, und es geht um ein kleines Heimtier. Über dem Tierkörper müssen mindestens 50 cm Erde liegen. In die Biotonne darf ein totes Haus- oder Nutztier auf keinen Fall. Für einen großen Hund nennt die Stadt keine Ausnahme. Fragen Sie in diesem Fall beim Amt nach, bevor Sie graben.
Der Landkreis Kassel formuliert es für Orte wie Vellmar, Baunatal, Lohfelden oder Kaufungen etwas anders: Dort darf das Grundstück nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegen, und tote Haustiere gehören weder in die Biotonne noch auf den Kompost. Die 50 cm Erde verlangt der Landkreis ebenso. Die vollständigen Texte finden Sie bei der Stadt Kassel und beim Landkreis Kassel. Worauf Sie allgemein achten sollten, wenn Sie ein Haustier im Garten begraben möchten, steht in unserem Ratgeber.
Totes Tier auf dem Grundstück oder auf der Straße
Finden Sie ein totes Haus- oder Wildtier auf Ihrem eigenen Grundstück, müssen Sie als Eigentümer für die Beseitigung sorgen. Liegt es auf einer öffentlichen Straße oder einem Gehweg, verweist die Stadt an die örtliche Ordnungsbehörde. Den richtigen Ansprechpartner nennt Ihnen das Servicecenter der Stadt Kassel unter 0561 115, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr.
Tierkörperbeseitigung Kassel: SecAnim und das Amt in der Stegerwaldstraße
Für die Beseitigung von Tierkörpern ist seit dem 1. Januar 2019 die SecAnim Südwest GmbH beliehen, und zwar für ganz Hessen, also auch für den Schwalm-Eder-Kreis mit Gudensberg und Fritzlar. Die Stadt Kassel und die Hessische Tierseuchenkasse nennen für die Anmeldung einer Abholung die Niederlassung Lampertheim-Hüttenfeld, Telefon 06256 8520. Der Landkreis Kassel gibt dafür eine andere Nummer an, 06508 91430. Diese gehört zum Standort Rivenich in Rheinland-Pfalz, den auch die Stadtreiniger Kassel in ihrem Abfall-ABC unter „Tierkörper“ nennen. Die Kosten trägt der Tierhalter.
Lassen Sie Ihr Tier nach dem Einschläfern ohne weiteren Auftrag in der Praxis, wird es in aller Regel der Tierkörperbeseitigung übergeben, und Sie bekommen keine Asche zurück. In Kassel ist das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit zuständig, Stegerwaldstraße 26a, 34123 Kassel, Telefon 0561 787-3336, Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung. Im Landkreis kümmert sich der Fachdienst Tierseuchenbekämpfung in der Außenstelle Wolfhagen, Liemeckestraße 2, Telefon 0561 1003-3300. Was in einer Verarbeitungsanlage geschieht, beschreibt unser Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Hundesteuer in Kassel: Abmeldung online oder im Victoria-Haus
Stirbt Ihr Hund, müssen Sie das nach der Kasseler Hundesteuersatzung innerhalb von zwei Wochen dem Amt Kämmerei und Steuern melden und in derselben Frist die Steuermarke zurückgeben. Die Abmeldung geht online über den Service „Hund abmelden“ auf kassel.de, schriftlich oder persönlich, nicht telefonisch. Online geben Sie Ihre Daten und die des Hundes an, laden Nachweise hoch und nennen eine Bankverbindung für ein mögliches Guthaben. Die Marke schicken Sie danach per Post. Steuerpflichtig bleiben Sie nach § 3 der Satzung bis zum Ende des Monats, in dem der Hund gestorben ist. Für das laufende Jahr wird die Steuer dann nach vollen Monaten anteilig berechnet.
Persönlich erreichen Sie die Steuerabteilung im Victoria-Haus, Obere Königsstraße 3, montags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie mittwochs von 8.30 bis 12.30 und 14 bis 17 Uhr. Die Satzung gilt nur im Stadtgebiet: Wer in einer Gemeinde des Landkreises wohnt, meldet den Hund bei seiner Gemeindeverwaltung ab.