Haustier im eigenen Garten begraben
Eine eigene Regelung der Stadt Mönchengladbach oder des Landes Nordrhein-Westfalen zum Gartengrab haben wir nicht gefunden, maßgeblich ist daher § 27 Absatz 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung des Bundes. Sie erlaubt es, einzelne Heimtiere auf einem Gelände zu begraben, das dem Tierhalter gehört und nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Die Grabstelle darf zudem nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze liegen. Das Tier muss mit einer Erdschicht von mindestens 50 Zentimetern bedeckt sein, gemessen vom Rand der Grube. Hinzu kommt eine Regel aus dem Tierseuchenrecht: Ein Tier, das an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben ist, gehört nicht ins Gartengrab.
Ob ein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt und welche Verbote dort gelten, kann man laut Stadt bei der Unteren Wasserbehörde erfragen: Fachbereich Umwelt, Rathaus Rheydt, Markt 11, Telefon 02161 25-8234. Allgemeine Hinweise, wie Sie ein Haustier im Garten begraben, gibt unser Ratgeber.
Tierkörperbeseitigung in Mönchengladbach
Ansprechpartner der Stadt für tierische Nebenprodukte ist der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit (Veterinäramt), Am Mevissenhof 42, 41068 Mönchengladbach, Telefon 02161 25-2831, E-Mail veterinaeramt@moenchengladbach.de. Einen Besuch dort vereinbaren Sie vorher telefonisch oder per E-Mail. Auf der Seite zur Entsorgung von Tierkörpern schreibt die Stadt, Tierkörper kämen in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt, und bittet, sich bei den zuständigen Unternehmen über deren Angebote zu informieren. Eine bestimmte Anlage nennt sie nicht.
Was mit einem Tierkörper in der Beseitigung geschieht, erklärt unser Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Totes Tier gefunden
Eine Seite der Stadt zu tot aufgefundenen Haustieren haben wir nicht gefunden. Bundesweit regelt § 7 Absatz 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes die Meldung: Fremde oder herrenlose tote Hunde, Katzen oder Vieh müssen unverzüglich gemeldet werden. Zuständig dafür ist auf einem Grundstück dessen Besitzer, auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Straßenbaulastträger, also die für die Straße zuständige Stelle, und in Gewässern derjenige, der sie unterhalten muss. Fragen beantwortet das Veterinäramt unter 02161 25-2831.
Für tote Wildvögel gibt es einen eigenen Hinweis: Nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut am 19. Dezember 2025 Geflügelpest bei einer am Schloss Wickrath gefundenen Wildgans bestätigt hatte, bat die Stadt, tote Wasservögel, Greifvögel, Kraniche und anderes Großgeflügel dem Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit zu melden, per E-Mail an veterinaeramt@moenchengladbach.de oder unter 02161 25-2831.