Tier im Garten begraben: was in Bochum erlaubt ist
Ein verstorbenes Heimtier dürfen Sie auf Ihrem eigenen Grundstück begraben, schreibt das Ordnungs- und Veterinäramt. Über dem Tier müssen mindestens 50 cm Erde liegen, und zu öffentlichen Wegen und Plätzen ist ausreichend Abstand zu halten. Verboten ist ein solches Grab in einem Wasserschutzgebiet.
Diese Einschränkung spielt in Bochum nach heutigem Stand keine Rolle: In der Übersicht der Bezirksregierung Arnsberg heißt es für die Stadt Bochum, dass keine Wasserschutzgebiete vorhanden sind. Die Stadt spricht allerdings ausdrücklich vom eigenen Grundstück. Ob ein gemieteter Garten oder ein Kleingarten dazuzählt, klären Sie deshalb vorher mit dem Ordnungs- und Veterinäramt. Dass Ihr Vermieter einverstanden ist, genügt dafür möglicherweise nicht. Bei weiteren Fragen verweist die Stadt auf die Tierarztpraxis. Wie andere Bundesländer die Frage regeln, ob Sie ein Haustier im Garten begraben dürfen, vergleicht unser Ratgeber.
Tierkörperbeseitigung Bochum: die Jean Schaap GmbH aus Heek
Für die Beseitigung toter Tiere ist grundsätzlich die Stadt zuständig. Diese Pflicht hat sie zum 1. Januar 2009 an die Jean Schaap GmbH, Averbeck 51 in 48619 Heek, übertragen. Wer weder bestatten noch im Garten begraben möchte, meldet sich dort unter 02568 9310-0. Landwirtschaftliche Nutztiere werden immer über diese Firma abgeholt.
Die Notdienstnummer 0171 6973111 ist nur für dringende Fälle gedacht, als Beispiele nennt die Stadt Unfälle oder einen Stallbrand. Für Heim- und Nutztiere verlangt die Firma ein privatrechtliches Entgelt, dessen Höhe Sie dort erfragen. Wie die Beseitigung bundesweit organisiert ist, erklärt der Ratgeber Tierkörperbeseitigung.
Totes Tier gefunden: Mängelmelder oder Mülltonne
Finden Sie ein totes Tier, können Sie das über den Mängelmelder der Stadt Bochum oder per Nachricht an die Stadtverwaltung melden. Kleine tote Tiere dürfen Sie laut Stadt auch selbst in eine Mülltonne geben. Ziehen Sie dafür Einmalhandschuhe an und fassen Sie das Tier nicht direkt an.
Wird ein totes Tier auf einem Grundstück gefunden, ist nach Auskunft der Stadt grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks dafür verantwortlich, es ordnungsgemäß zu beseitigen.
Hund verstorben: Abmeldung beim Amt für Finanzsteuerung
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund gestorben ist. Abmelden müssen Sie ihn bei der Steuerabteilung des Amtes für Finanzsteuerung innerhalb von zwei Wochen, am einfachsten über das Formular auf der Hundesteuer-Seite der Stadt Bochum. Melden Sie später ab, verlangt die Stadt einen Nachweis wie eine tierärztliche Bescheinigung. Ohne Nachweis wird der Hund erst zum nächstmöglichen Monatsende abgemeldet.
Die Hundesteuermarke gehört der Stadt: Schicken Sie sie mit der Abmeldung zurück oder geben Sie sie donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr im Verwaltungsgebäude an der Rensingstraße 21 ab. Fragen beantwortet die Hundesteuerstelle unter hundesteuer@bochum.de.
Pferd einäschern: Ausnahmegenehmigung, Gebühr und Nachweis
Pferde, Esel, Maultiere, Zebras und Zebroide dürfen in Bochum nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Ordnungs- und Veterinäramts eingeäschert werden, und transportiert werden darf das Tier erst, wenn sie vorliegt. Dem Antrag legen Sie eine tierärztliche Bescheinigung bei, dass das Tier seuchenfrei ist, dazu das Handelspapier (TRACES) und die Zulassung des Transportunternehmens sowie die Zulassung des Krematoriums. Steht das Krematorium in einem anderen EU-Staat, brauchen Sie auch dessen Genehmigung.
Die Genehmigung kostet eine Verwaltungsgebühr von 70 Euro. Innerhalb von 30 Tagen nach der Einäscherung reichen Sie beim Amt einen Nachweis darüber ein. Erreichbar ist der Bereich unter 0234 910-3671. Einen persönlichen Besuch im Husemann Karree an der Viktoriastraße 14c gibt es nur mit Termin. Wie Sie ein Pferd einäschern lassen und was dabei geschieht, erklären wir auf einer eigenen Seite.
Veterinäramt Bochum im Husemann Karree
Das Veterinärwesen der Stadt sitzt im zweiten Obergeschoss des Husemann Karrees, Viktoriastraße 14c, und ist über Aufzüge erreichbar. Das Sekretariat erreichen Sie unter 0234 910-8811 oder veterinaeramt@bochum.de, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr. Für einen Besuch brauchen Sie einen Termin. Parken können Sie im Parkhaus Husemann Karree mit Einfahrt an der Viktoriastraße 23.