Haustier im Garten begraben: was das Serviceportal Schwerin dazu sagt
Grundsätzlich müssen tote Tiere in Mecklenburg-Vorpommern an die Tierkörperbeseitigung gehen, für die landesweit die SecAnim GmbH zuständig ist. Für einzelne Heimtiere wie Hund, Katze oder Vogel nennt die Leistungsbeschreibung im Serviceportal der Stadt eine Ausnahme: Solche Tiere dürfen auf dafür zugelassenen Plätzen wie einem Tierfriedhof beerdigt, in einer zugelassenen Anlage eingeäschert oder auf eigenem Gelände begraben werden.
Für das eigene Grundstück gelten vier Bedingungen: kein Wasserschutzgebiet, keine Grabstelle in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, mindestens 50 Zentimeter Erde über dem Tier und keine meldepflichtige Tierseuche. Sind Sie unsicher, ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, fragen Sie vorher bei der Stadtverwaltung nach. Praktische Tipps zum Ausheben und zur Wahl der Stelle finden Sie in unserem Ratgeber, wie Sie ein Haustier im Garten begraben.
Tierkörperbeseitigung Schwerin: SecAnim, Meldung und Entgelte
Soll ein totes Tier nicht bestattet, sondern beseitigt werden, melden Sie es bei der SecAnim GmbH an. Das Unternehmen betreibt im Land Niederlassungen in Malchin und Schwerin und bittet, sich an die Niederlassung Malchin zu wenden: Telefon 03994 2096-0, E-Mail malchin@secanim.de. Die Meldung soll nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz unverzüglich erfolgen. Als Bearbeitungsdauer nennt das Serviceportal der Stadt 48 Stunden. Die Asche Ihres Tieres bekommen Sie bei der Beseitigung nicht zurück.
Die Kosten legt das Land in einer Entgeltliste fest, die vom 1. April 2026 bis zum 31. Dezember 2028 gilt (konsolidierte Fassung vom 23. Juni 2026). Für einen Hund sind 26,47 Euro vorgesehen, für eine Katze 23,86 Euro und für sehr kleine Haustiere wie Hamster oder Kanarienvögel 0,50 Euro ab einem Kilogramm Gesamtgewicht. Jede Anfahrt kostet zusätzlich 30 Euro, und auf alle Beträge kommt die Mehrwertsteuer, soweit sie anfällt. Wie dieser Weg im Einzelnen abläuft, beschreibt unser Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Pferde und Ponys: Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim
Für Pferde, Ponys und Esel ist grundsätzlich die Tierkörperbeseitigung vorgeschrieben. In einem zugelassenen Krematorium eingeäschert werden dürfen sie nur, wenn das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Ausnahme genehmigt. Für Schwerin ist das der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises: Das Serviceportal der Stadt nennt ihn als Kontakt für Veterinäraufgaben, und die Veterinärseite auf schwerin.de leitet auf den Landkreis weiter.
Der Fachdienst hat Standorte in Parchim, Ludwigslust und in Schwerin, Ludwigsluster Chaussee 72. Sie erreichen ihn unter Telefon 03871 722-3901 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-lup.de. Für die Standorte Ludwigslust und Parchim nennt der Landkreis Sprechzeiten montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr. Ohne Genehmigung holt SecAnim das Pferd ab. Die Landesliste sieht dafür 152,10 Euro für Pferde und Esel und 94,18 Euro für Fohlen und Ponys vor, jeweils ohne Mehrwertsteuer.
Hundesteuer in Schwerin abmelden: zwei Wochen Frist, Steuermarke zurück
Nach ihrer Hundesteuersatzung verlangt die Landeshauptstadt im Jahr 108 Euro für den ersten Hund, 200 Euro für den zweiten und 350 Euro für jeden weiteren. Für gefährliche Hunde sind es 700 und 1.000 Euro. Stirbt der Hund, zeigen Sie das Ende der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an und geben die Steuermarke zurück.
Ein Detail spart Geld: Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Tod durch einen tierärztlichen Nachweis festgestellt ist. Ohne diesen Nachweis endet sie erst mit dem Monat, in dem Ihre Abmeldung eingeht. Bitten Sie die Praxis deshalb um eine kurze Bescheinigung. Zu viel gezahlte Steuer erstattet die Stadt, Gebühren fallen nicht an. Zur persönlichen Vorsprache bringen Sie Personalausweis oder Meldebestätigung und die Steuermarke mit.
Zuständig ist das Team Abgaben der Fachgruppe Finanzwirtschaft im Stadthaus, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, Telefon 0385 545-1565. Im Serviceportal gibt es dafür auch einen Onlinedienst mit Anmeldung. Nehmen Sie später wieder einen Hund aus dem Tierheim in der Landeshauptstadt auf, ist er laut Satzung drei Jahre lang steuerfrei, sofern er nicht als gefährlich gilt.