Haustier im Garten begraben: die Wasserschutzzonen an der Ruhr
Kleine verstorbene Haustiere dürfen im eigenen Garten beerdigt werden, schreibt die Stadt im Serviceportal. Das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und das Tier muss mit mindestens 50 cm Erde bedeckt sein. Besser sind nach Empfehlung der Stadt 100 cm. Nach Bundesrecht darf das Grab außerdem nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen und Plätzen liegen, und das Tier darf nicht an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben sein. Erlaubt ist das Grab nach dem Gesetz nur auf Gelände, das Ihnen selbst gehört. Ob auch ein gemieteter Garten oder ein Kleingarten dazu zählt, klären Sie vorher mit dem Amtstierärztlichen Dienst, denn die Erlaubnis des Vermieters allein reicht dafür möglicherweise nicht aus.
Festgesetzte Wasserschutzzonen gibt es in Essen zwei: rund um die Wassergewinnung in Überruhr und Steele sowie in Kettwig vor der Brücke. In Burgaltendorf und Horst ist eine weitere Zone noch nicht förmlich festgesetzt, die Behörde entscheidet dort aber schon nach denselben Maßstäben. Die Uferbereiche aller Gewässer sind im ganzen Stadtgebiet geschützt.
Wohnen Sie im Essener Süden nahe der Ruhr und sind sich unsicher, fragen Sie vor dem Graben bei der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt nach. Ob und wie Sie in anderen Bundesländern ein Haustier im Garten begraben dürfen, vergleicht unser Ratgeber.
Tierkörperbeseitigung in Essen: Sammelstelle im Tierheim, Jean Schaap für Nutztiere
Wer sein Tier weder bestatten lassen noch selbst begraben möchte, darf es laut Stadt im Albert-Schweitzer-Tierheim an der Grillostraße 24 abgeben, das eine Tierkörpersammelstelle betreibt. Kündigen Sie den Besuch vorher unter 0201 8372350 an. Ob und in welcher Höhe dafür eine Gebühr anfällt, nennt die Stadt nicht. Klären Sie das am besten gleich beim Anruf.
Die Tierkörperbeseitigung im Stadtgebiet erledigt nach Angaben der Stadt derzeit die Jean Schaap GmbH aus Heek. Tote landwirtschaftliche Nutztiere melden Halter dort zur Abholung an, Telefon 02568 93100, im Notfall wie bei einem Stallbrand 0171 6973111. Die Abholung ist kostenpflichtig. Den Betrag nennt die Firma. Wie die Beseitigung bundesweit geregelt ist, erklärt unser Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Hund abmelden: Hundesteuerstelle und Ordnungsamt
Für die Hundesteuer ist in Essen das Sachgebiet Örtliche Aufwandssteuern am Porscheplatz 1 zuständig. Endet die Hundehaltung, melden Sie den Hund innerhalb eines Monats ab, am einfachsten über das Online-Formular im Serviceportal. Weil Essen auf eine digitale Hundesteuermarke umgestellt hat, müssen Sie keine Marke zurückgeben. Für einen einzelnen Hund beträgt die Steuer derzeit 156 Euro im Jahr.
Getrennt davon erfasst das Ordnungsamt die großen Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW, also Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg. War Ihr Hund dort gemeldet, schicken Sie zusätzlich das Formular „Abmeldung Hunde“ an die Stelle Landeshundegesetz des Ordnungsamts, Ellernstraße 29. Das Formular steht im Serviceportal zum Herunterladen.
Pferd gestorben: Ausnahmegenehmigung vor der Einäscherung
Soll ein verstorbenes Pferd, ein Esel oder ein Maultier eingeäschert werden, verlangt die Stadt nach § 4 Absatz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes eine Ausnahmegenehmigung. Transportiert werden darf das Tier erst, wenn sie erteilt ist.
Dem Antrag legen Sie eine tierärztliche Bescheinigung bei, dass das Tier seuchenfrei ist, dazu Unterlagen des Transportunternehmens und die Zulassung des Krematoriums. Liegt das Krematorium im EU-Ausland, kommt die Genehmigung des anderen Staates hinzu. Zuständig ist der Amtstierärztliche Dienst, Goldschmidtstraße 112, Telefon 0201 88-59600. Was geschieht, wenn Sie ein Pferd einäschern lassen, beschreiben wir auf einer eigenen Seite.
Totes oder verletztes Tier gefunden
Ein verletztes oder herrenloses Haustier melden Sie montags bis freitags tagsüber dem Albert-Schweitzer-Tierheim, von 22 bis 8 Uhr und am Wochenende über den Polizeinotruf 110. Größere tote Tiere auf Straßen und Wegen, etwa einen Fuchs, nimmt werktags das Amt für Straßen und Verkehr unter 0201 8866346 bis 8866349 auf.
Kleine tote Tiere, die Sie finden, dürfen nach Auskunft der Stadt in eine Mülltonne. Tragen Sie dabei Einmalhandschuhe und berühren Sie das Tier nicht direkt. Größere Funde vom eigenen Grundstück bringen Sie nach Anmeldung zur Sammelstelle im Tierheim.