Haustier im Garten begraben: Bundesregel und das hallesche Wasserschutzgebiet
Eine eigene Verfügung der Stadt zum Tiergrab im Garten haben wir auf halle.de nicht gefunden. Es gilt deshalb die Bundesregel aus § 27 Absatz 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung. Danach dürfen einzelne Heimtiere auf einem Gelände begraben werden, das dem Tierhalter gehört, bedeckt mit mindestens 50 Zentimetern Erde, gemessen vom Rand der Grube. Tabu sind Wasserschutzgebiete und Stellen direkt an öffentlichen Wegen und Plätzen. Nach dem Tierseuchenrecht darf das Tier außerdem nicht an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben sein.
Das hallesche Wasserschutzgebiet ist laut Umweltatlas der Stadt 15,3 Quadratkilometer groß und reicht von der Saale-Elster-Aue im Süden bis in die Luppe-Aue im Saalekreis. Die Grenzen werden derzeit neu festgelegt. Wohnen Sie in diesem Bereich, fragen Sie vor einer Bestattung im Garten beim Veterinäramt nach. Das Gesetz erlaubt das Tiergrab nur auf Gelände, das Ihnen gehört. Ob ein gemieteter Garten oder eine gepachtete Kleingartenparzelle dazu zählt, klären Sie deshalb ebenfalls vorher mit dem Veterinäramt, denn die Zustimmung des Vermieters allein genügt dafür unter Umständen nicht. Was sonst noch gilt, wenn Sie ein Haustier im Garten begraben möchten, erklärt unser Ratgeber.
Tierkörperbeseitigung Halle (Saale): SecAnim als beauftragtes Unternehmen
In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Beseitigung toter Tiere verantwortlich. Halle hat diese Pflicht laut Serviceportal der Stadt auf die SecAnim GmbH übertragen, die in Sachsen-Anhalt eine Niederlassung in Genthin betreibt (Rauhes Gehege 1, Telefon 03933 93300). Als Tierhalter haben Sie damit selten direkt zu tun: Meist bleibt das Tier in der Praxis, die alles Weitere veranlasst, oder es wird bestattet.
Liegt ein totes Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, sind Sie als Eigentümer für die Beseitigung zuständig und tragen auch die Kosten. Die Stadt verlinkt dazu die genehmigte Preisliste für Sachsen-Anhalt, gültig ab 1. Januar 2025: 0,294 Euro je Kilogramm Tierkörper und 30,06 Euro Anfahrt je Falltier, jeweils brutto. Bei der Tierkörperbeseitigung erhalten Sie keine Asche zurück, und es gibt keinen Ort zum Erinnern. Wie dieser Weg abläuft, beschreibt unser Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Tote Katze auf Gehweg oder Fahrbahn: wer in Halle abholt
Tote Tiere auf öffentlichen Wegen und Plätzen, etwa ein überfahrener Hund oder eine Katze, lässt der Bereich Tierschutz und Tierseuchen der Stadt kostenlos beseitigen. Die Abholung übernimmt ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen. Melden Sie den Fund beim Team Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung, Straße der Opfer des Faschismus 1, Telefon 0345 221-3610 oder 221-3615, E-Mail veterinaeramt@halle.de, mit möglichst genauer Ortsangabe und der Tierart.
Für tote Wildtiere auf öffentlichen Straßen, auch Greifvögel und Eulen, ist das Ordnungsamt zuständig. In Eilfällen oder nach einem Wildunfall rufen Sie die Polizei unter 110.
Pferd, Esel oder Pony einäschern: Antrag beim Veterinäramt Halle
Grundsätzlich ist für ein totes Pferd die Tierkörperbeseitigung durch SecAnim vorgeschrieben. Die Einäscherung in einem zugelassenen Krematorium erlaubt die Stadt nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Absatz 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, und die gibt es erst nach dem Tod, nie vorab. Voraussetzung ist, dass das Tier in Halle gehalten wurde und dort gestorben ist. Den unterschriebenen Antrag schicken Sie per E-Mail an veterinaeramt@halle.de, zusammen mit einer Kopie des Equidenpasses. Auf dem Antrag bestätigt eine praktizierende Tierärztin oder ein praktizierender Tierarzt, dass keine Anzeichen einer ansteckenden Seuche vorliegen und die Identität geprüft wurde.
Die Gebühr beträgt 175 Euro, und laut Stadt dauert die Bearbeitung in der Regel höchstens zwei Werktage. Den Transport übernimmt ein registriertes Unternehmen mit Handelspapier, dessen Durchschlag Sie zwei Jahre aufbewahren. Innerhalb einer Woche nach der Einäscherung legen Sie dem Veterinäramt den Nachweis vor, und den Equidenpass schicken Sie binnen 30 Tagen an die ausstellende Stelle zurück. Aus einem Untersuchungsamt, etwa dem Landesamt für Verbraucherschutz, darf ein Pferd nicht zur Kremierung abgeholt werden.
Hundesteuer in Halle abmelden: Schmeerstraße, ohne Gebühr
Nach dem Tod Ihres Hundes müssen Sie ihn laut Stadt umgehend abmelden, und zwar mit dem ausgefüllten Abmeldeformular aus dem Serviceportal. Zuständig ist das Team Hundesteuer in der Schmeerstraße 1, Telefon 0345 221-4422 oder 221-4431. Geöffnet ist dienstags von 9 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr. Für die steuerliche Abmeldung selbst verlangt die Stadt nichts.
Die Hundesteuermarke bekommt die Stadt bei der Abmeldung zurück. Seit 2021 gibt Halle blaue, viereckige Marken aus. Getrennt davon melden Sie den Hund im zentralen Hunderegister des Landes ab. Für Bescheinigungen über diese Änderung nennt das Serviceportal Gebühren von 7 bis 20 Euro.