Tier im Garten begraben: was die Stadt Düsseldorf erlaubt
Auf ihrer Seite zu verstorbenen Tieren schreibt die Stadt, dass Sie einzelne Haustiere auf einem Grundstück begraben dürfen, das Ihnen gehört. Ist das Grundstück gemietet, brauchen Sie laut Stadt die Erlaubnis des Eigentümers. Über dem Tier müssen mindestens 50 Zentimeter Erde liegen, und die Grabstelle darf nicht in der Nähe öffentlicher Wege sein. Auf Grundstücken in einem Wasserschutzgebiet ist ein Tiergrab grundsätzlich verboten. Die bundesweite Grundlage ist § 27 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung. Außerdem darf das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben sein. Bei Fragen zu Ihrem Grundstück hilft das Veterinärwesen der Stadt weiter.
In Düsseldorf betrifft vor allem der Wasserschutz viele Gärten. Um die Brunnen der Trinkwassergewinnung sind fünf Wasserschutzgebiete festgesetzt: „Bockum, Wittlaer u.a.“, „Am Staad“, „Lörick“, „Flehe“ und „Baumberg“. Nach Angaben des Umweltamts liegt so rund ein Drittel der Stadtfläche, etwa 35 Prozent, in einer Schutzzone. Ob Ihr Grundstück dazugehört, lässt sich laut Stadt über die Internetseite des Landesumweltministeriums prüfen. Karten der Zonen veröffentlicht auch die Bezirksregierung Düsseldorf. Worauf Sie allgemein achten sollten, wenn Sie ein Haustier im Garten begraben möchten, erklärt unser Ratgeber.
Tierkörperbeseitigung in Düsseldorf: die Kleintiersammelstelle am Höherweg
Haben Sie keinen Garten und möchten Sie keine Bestattung, können Sie ein verstorbenes Haustier bei der Kleintiersammelstelle abgeben: Höherweg 222, 40233 Düsseldorf, Telefon 0211 8993242. Angenommen wird montags bis donnerstags von 6:30 bis 12:30 und von 13 bis 15 Uhr, freitags von 6:30 bis 12:30 und von 13 bis 14 Uhr. Laut AWISTA Kommunal nimmt die Stelle nur Tiere von Düsseldorferinnen und Düsseldorfern an. Bringen Sie deshalb Ihren Ausweis mit. Die Gebühr erhebt das städtische Veterinärwesen. Einen Betrag nennen die Seiten nicht.
Ist ein Großtier wie ein Pferd, ein Schaf oder ein Schwein gestorben, verweist die Stadt an die Gustav Denzin GmbH, Tierkörperbeseitigung, unter 02162 30044. AWISTA nennt für das Unternehmen die Nummer 02568 9310-0. Ablauf und Kosten erklärt unser Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Hund gestorben: Abmeldung beim Steueramt
Die Hundesteuer in Düsseldorf verwaltet die Abteilung Grund- und Aufwandsteuern des Steueramts an der Aachener Straße 21, E-Mail steueramt@duesseldorf.de. Stirbt der Hund, melden Sie ihn innerhalb von vier Wochen schriftlich oder persönlich ab und geben die Steuermarke zurück. Die Unterlagen nehmen auch die Bürgerbüros entgegen. Das Formular „Hundesteuer: Abmeldung“ steht im Serviceportal der Stadt.
Das Steueramt fragt nach dem Grund und dem Sterbedatum und bittet um eine Kopie der Bescheinigung des Tierarztes, wenn der Hund eingeschläfert wurde. Haben Sie die Frist verpasst, ist eine Abmeldung bis zu sechs Monate rückwirkend möglich, aber nur mit Nachweis, etwa einer tierärztlichen Bescheinigung.
Fremdes totes Tier gefunden
Bundesweit regelt § 7 Absatz 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes, wer einen fremden oder herrenlosen toten Hund, eine Katze oder ein Nutztier melden muss. Entscheidend ist der Fundort. Liegt das Tier auf einem Grundstück, meldet es dessen Besitzer, auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Träger der Straßenbaulast. Das muss unverzüglich geschehen. Auskunft in Düsseldorf gibt das Veterinärwesen der Stadt, Telefon 0211 89-93242, E-Mail veterinaeramt@duesseldorf.de.
Tierärztlicher Notdienst in Düsseldorf: keine zentrale Nummer
Die Tierärztekammer Nordrhein führt für ihre Kreisstelle Düsseldorf keine zentrale Notdienstrufnummer, anders als etwa für den Kreis Mettmann. Rufen Sie deshalb Ihre eigene Praxis oder direkt eine Tierklinik an und fragen Sie, wer gerade Dienst hat.
Im Notdienst, also unter der Woche zwischen 18 und 8 Uhr, von Freitagabend bis Montagmorgen und an Feiertagen, müssen Tierärzte nach der Gebührenordnung mindestens den zweifachen Satz berechnen. Dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.