Haustier im eigenen Garten begraben: vier Bedingungen der Stadt
Auf ihrer Seite „Tote Tiere melden“ erlaubt die Stadt Solingen, einzelne tote Heimtiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Hamster oder Ziervögel auf dem eigenen Grundstück zu begraben, und zwar ausdrücklich unabhängig von der Größe des Tieres. Vier Bedingungen gelten: Das Grundstück liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet, das Grab ist nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, über dem Tier liegt eine mindestens 50 cm dicke Erdschicht, und es handelt sich ausschließlich um eigene Tiere des Grundstückseigentümers. Hinzu kommt nach Bundesrecht: Ist das Tier an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben, ist ein Grab im Garten ausgeschlossen.
Die Stadt stützt sich dabei auf § 27 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung. Nach dem Wortlaut der Stadt gilt die Erlaubnis nur für Tiere des Grundstückseigentümers. Ob ein gemieteter Garten oder ein Kleingarten als eigenes Grundstück zählt, klären Sie vorher mit dem Bergischen Veterinäramt, denn die Zustimmung des Vermieters allein genügt möglicherweise nicht. Die Regeln im Wortlaut finden Sie auf der Seite der Stadt zu toten Tieren. Was Sie beim Ausheben und bei der Wahl des Platzes beachten sollten, steht in unserem Ratgeber zum Begraben von Haustieren im Garten.
Wasserschutzgebiet Sengbachtalsperre: Teile von Solingen und Burg
Aus der Sengbachtalsperre gewinnen die Stadtwerke Solingen Trinkwasser. Die Bezirksregierung Köln hat ihr Einzugsgebiet 2016 mit einer Verordnung als Wasserschutzgebiet mit drei Zonen festgesetzt. Es erstreckt sich im Stadtgebiet auf Teile der Gemarkungen Solingen und Burg und reicht nach Burscheid, Leichlingen-Witzhelden und Wermelskirchen hinein.
Liegt Ihr Garten in der Nähe von Burg oder des Sengbachtals, klären Sie vor dem Graben, ob das Grundstück zum Schutzgebiet gehört. Auskunft gibt die Untere Wasserbehörde der Stadt, und den Text der Verordnung veröffentlicht die Bezirksregierung Köln.
Tierkörperbeseitigung in Solingen: SecAnim und das Bergische Veterinäramt
Für tote Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde haben Solingen, Remscheid und Wuppertal die Beseitigungspflicht auf die SecAnim GmbH übertragen, Brunnenstraße 138 in 44536 Lünen, Telefon 02306 9270-921. Bis zur Abholung muss der Tierkörper vor Witterung geschützt so aufbewahrt werden, dass weder Unbefugte noch andere Tiere an ihn herankommen. Gebühren nennt die Seite der Stadt nicht.
Heimtiere dürfen stattdessen einem zugelassenen Heimtierbestatter zur Kremierung übergeben oder auf einem Tierfriedhof beigesetzt werden. Die Stadt weist darauf hin, dass viele Bestatter auf Nachfrage eine günstigere Sammelkremierung anbieten. Fachlich zuständig ist das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, eine Kooperation von Remscheid, Solingen und Wuppertal, im Verwaltungsgebäude Dorper Straße 26, Telefon 0212 290-2581, montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Was hinter dem Begriff steckt, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Totes Tier gefunden: Straße, Wald oder eigenes Grundstück
Liegt eine tote Katze, ein Hund oder ein kleineres Wildtier wie Fuchs, Marder, Waschbär oder ein großer Wildvogel auf einer öffentlichen Straße in Solingen, verständigen Sie die Feuerwehr-Leitstelle unter 0212 2202-0. Für Rehe und andere Wildtiere ist der Jagdausübungsberechtigte des Reviers zuständig, den die Untere Jagdbehörde nennt.
Tote Igel, Mäuse, Ratten, Vögel oder Schlangen auf dem eigenen Grundstück muss der Eigentümer nach Angabe der Stadt selbst beseitigen.
Hundesteuer in Solingen abmelden
Stirbt ein Hund, muss die Halterin oder der Halter das innerhalb von zwei Wochen beim Stadtdienst Steuern anzeigen, schriftlich oder über das Onlineformular im Serviceportal, und die Hundesteuermarke an die Stadt zurückgeben oder zurückschicken. Ansprechpartner ist die Abteilung Hundesteuer im Verwaltungsgebäude Bonner Straße 100, Telefon 0212 290-3616, E-Mail stadtdienst.steuern@solingen.de. Die Abmeldung können Sie direkt über das Serviceportal der Stadt erledigen.