Hund oder Katze im Garten begraben: die Vorgaben des Veterinäramts
Im Landkreis Göppingen dürfen Sie ein totes Heimtier auf dem eigenen Grundstück begraben. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt Göppingen nennt dafür drei Bedingungen: Über dem Tier muss eine Erdschicht von mindestens 50 Zentimetern liegen, das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und das Grab darf nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen und Plätzen angelegt werden.
Ob Ihr Garten in einem Wasserschutzgebiet liegt, klären Sie vor dem Graben mit dem Landratsamt. Im Park, im Wald oder in einem fremden Garten ist das Begraben nicht erlaubt. Die gesetzliche Ausnahme gilt für Gelände, das Ihnen selbst gehört. Wohnen Sie zur Miete oder haben Sie einen Kleingarten, fragen Sie deshalb vorher beim Veterinäramt nach, ob Ihr Garten dazuzählt. Das Einverständnis des Vermieters allein reicht dafür womöglich nicht aus. Den vollständigen Text hat das Landratsamt auf seiner Seite zur Tierkörperbeseitigung veröffentlicht. Praktische Tipps geben unsere Ratgeber: wie Sie einen Hund im Garten begraben und worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Katze im Garten begraben möchten.
Tierkörperbeseitigung Göppingen: die Sammelstelle in Süßen
Soll das Tier weder begraben noch eingeäschert werden, läuft die Tierkörperbeseitigung im Landkreis Göppingen laut Landratsamt über die Tierkörpersammelstelle Süßen, Donzdorfer Straße 72, Telefon 07162 7349, etwa 9 km östlich des Marktplatzes. Betrieben wird sie vom ZTN-Süd mit Sitz in Warthausen im Landkreis Biberach. Geöffnet ist die Sammelstelle montags bis freitags von 9:30 bis 11 Uhr. Ob für ein einzelnes Haustier eine Gebühr anfällt, steht auf keiner der Seiten. Klären Sie das vor der Fahrt am Telefon.
Was danach mit dem Tier geschieht, beschreibt das Landratsamt nüchtern: Die gesammelten Tierkörper werden 20 Minuten lang bei 133 Grad und 3 bar sterilisiert, das entstehende Tiermehl wird zur Energiegewinnung verbrannt. Die Asche bekommen Sie auf diesem Weg nicht zurück. Größere Tiere wie Pferde, Schafe oder Rinder meldet man zur Abholung bei der Zentrale an, die die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg für den Landkreis Göppingen nennt, Telefon 07356 9371-50. Allgemeines dazu: Tierkörperbeseitigung.
Hund verstorben: Abmeldung bei der Stadtkasse mit Bescheinigung vom Tierarzt
Für die Hundesteuer ist in Göppingen das Sachgebiet Stadtkasse und Steuern in der Freihofstraße 46 zuständig. Abmelden können Sie Ihren Hund auch in den Bezirksämtern, zum Beispiel in Faurndau, Bartenbach oder Hohenstaufen. Auf dem Formular „Hundesteuer-Abmeldung“ der Stadt kreuzen Sie „Tod des Hundes“ an, legen eine Bescheinigung des Tierarztes vor und geben die Hundesteuermarke mit ihrer Nummer zurück.
Die Frist beträgt einen Monat, sofern die Satzung der Gemeinde keine andere vorsieht. Online abmelden können Sie über das Portal service-bw, das die Stadt verlinkt. Haben Sie die Steuer schon für das ganze Jahr gezahlt, erhalten Sie nach den Hinweisen des Landes unter Umständen einen Teil zurück. Gebühren für die Abmeldung fallen in der Regel keine an.
Tier gefunden: Tierheim, Tierrettung und Tierschutzkooperative
Fundtiere sind rechtlich Fundsachen, zuständig ist die Gemeinde. In Göppingen übernimmt diese Aufgabe seit 2018 das Tierheim. Es ist für die Kernstadt und alle Stadtteile zuständig: Bartenbach mit Lerchenberg, Bezgenriet, Faurndau, Hohenstaufen mit Hohrein, Holzheim mit Manzen, St. Gotthardt und Ursenwang, Jebenhausen sowie Maitis mit Lenglingen. Das Notfallhandy des Tierheims, 01525 2836466, ist von 9 bis 17 Uhr besetzt, danach hilft die Tierrettung Mittlerer Neckar unter 0177 3590902.
Für die übrigen Gemeinden im Kreis nimmt die Tierschutzkooperative aus Tierherberge Donzdorf, Katzenschutz Donzdorf und Tierschutzverein Geislingen die Fundtiere auf, erreichbar unter 07162 943288, 07162 21120 und 07331 931722. Gefährdet ein freilaufendes Tier den Straßenverkehr, rufen Sie laut Bürgerservice der Stadt die Polizei.