Grab im Garten: 50 Zentimeter Erde und die Wasserschutzgebiete Käfertal und Rheinau
Nach den Landeshinweisen „Tod von Heimtieren“ auf service-bw dürfen Sie ein einzelnes Heimtier auf dem eigenen Grundstück begraben, wenn mindestens 50 Zentimeter Erde über dem Tier liegen. Nicht erlaubt ist das in Wasserschutzgebieten, unmittelbar an öffentlichen Wegen und Plätzen und bei Tieren, die an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben sind. Nach dem Gesetz gilt diese Erlaubnis nur für Gelände, das Ihnen selbst gehört. Ob auch ein gemieteter Garten oder ein Kleingarten dazu zählt, klären Sie vorher mit dem Veterinärdienst der Stadt. Dass der Vermieter einverstanden ist, reicht dafür möglicherweise nicht aus.
In Mannheim lohnt ein Blick auf die Wasserschutzgebiete. Die Stadt hat zwei davon, „Käfertal“ und „Rheinau“, und beide dienen der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Die ersten Verordnungen dazu erließ das Regierungspräsidium Karlsruhe 1977. Ob Ihr Garten darin liegt, zeigen die Karten auf der Seite der Stadt zu den Wasserschutzgebieten. Zuständig ist die untere Wasserbehörde im Fachbereich Klima, Natur, Umwelt. Wie Sie ein Haustier im Garten begraben und worauf Sie dabei achten sollten, erklärt unser Ratgeber.
Tierkörperbeseitigung in Mannheim: nicht über den Müll
Eine städtische Sammelstelle für verstorbene Heimtiere haben wir auf mannheim.de nicht gefunden. Das Abfall-ABC des Stadtraumservice sagt unter „Tierkadaver“ nur, dass Tierkörper wegen der Seuchengefahr gesondert beseitigt werden müssen, und verweist für Auskünfte auf die Behördennummer 115. Für ein totes Heimtier mit bekanntem Halter ist nach der Seite „Tote Tiere“ der Halter selbst verantwortlich, egal wo das Tier liegt.
Soll Ihr Tier weder begraben noch eingeäschert werden, fragen Sie in Ihrer Tierarztpraxis, ob sie den Tierkörper zur Tierkörperbeseitigung gibt. In der Übersicht der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist der Stadtkreis Mannheim keinem der beiden Zweckverbände ausdrücklich zugeordnet. Bei Pferden und anderen Großtieren wenden Sie sich deshalb an den Veterinärdienst der Stadt, per E-Mail an veterinaerdienst@mannheim.de. Was in einer Tierkörperbeseitigungsanlage geschieht, erklärt unser Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.
Totes Tier gefunden: Ordnungsdienst und Veterinärdienst
Liegt ein herrenloser toter Hund oder eine tote Katze auf der Straße, holt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung das Tier ab. Dasselbe gilt für größere Wildtiere wie Rehe, Wildschweine, Dachse, Schwäne oder Bussarde und für Tiere, von denen eine Krankheit ausgehen kann, etwa Fledermäuse wegen der Tollwut. Rufen Sie die Leitstelle des Ordnungsdienstes unter 0621 293-2933 an, montags bis freitags von 7 bis 24 Uhr und samstags von 10 bis 24 Uhr, oder das nächste Polizeirevier. Trägt ein gefundenes Tier einen Chip, gibt die Stadt den Haltern, die ihr Tier suchen, Auskunft.
Kleine, unverdächtige Wildtiere wie Igel, Tauben oder Singvögel holt die Stadt nicht ab. Laut ihrer Seite dürfen sie mit Handschuhen verpackt in die Mülltonne. Anders bei Möwen, Wasservögeln, Greifvögeln, Rabenvögeln und Reihern: Diese Funde melden Sie mit genauem Fundort dem Veterinärdienst unter veterinaerdienst@mannheim.de. Hintergrund ist die Vogelgrippe, die im November 2025 bei zwei Kanadagänsen in Rheinnähe nachgewiesen wurde. Liegt das Tier im Wald, ist das nächste Forstamt zuständig.
Hundesteuer: Abmeldung beim Fachbereich Finanzen in E 4
Mannheim erhebt die Hundesteuer nach einer eigenen Satzung von 2000. Für den ersten Hund zahlen Sie 144 Euro im Jahr, für jeden weiteren 288 Euro. Stirbt Ihr Hund, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats nach dem Ende der Haltung schriftlich beim Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling abmelden, per Online-Formular oder mit dem PDF-Formular von der Hundesteuerseite der Stadt.
Im Formular wählen Sie den Grund „Tod des Hundes“ und tragen das Todesdatum, das Kassenzeichen und die Nummer der Hundemarke ein. Wer eine E-Mail-Adresse angibt, bekommt eine Bestätigung. Die Postanschrift des Steueramts lautet E 4, 10, 68159 Mannheim.