Hilfe bei der Suche nach einem Tierbestatter in Ihrer Nähe Tierbestatter finden

Haustier im Garten begraben: was das Gesetz erlaubt und für welche Tiere es gilt

Hände in Gartenhandschuhen pflanzen Vergissmeinnicht

Darf man Haustiere im Garten vergraben? Was § 27 TierNebV erlaubt

Ja, unter Bedingungen. Tote Tiere gehören in Deutschland grundsätzlich zur Tierkörperbeseitigung. Für Heimtiere gibt es zwei Ausnahmen: die Einäscherung in einem zugelassenen Tierkrematorium und das Grab. § 27 Absatz 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) erlaubt es, einzelne Heimtiere auf einem behördlich zugelassenen Platz wie einem Tierfriedhof zu begraben oder auf einem Gelände, das dem Tierhalter gehört. Für das Grab im Garten stellt die Verordnung vier Bedingungen:

  • Das Gelände gehört dem Tierhalter. Gemeint ist das Eigentum. Was bei Miete, Pacht und im Garten von Verwandten gilt, steht weiter unten.
  • Das Grundstück liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Wie Sie das prüfen, lesen Sie im Abschnitt zur Wahl des Platzes.
  • Das Grab liegt nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Eine Meterzahl nennt die Verordnung nicht.
  • Über dem Tierkörper liegt eine mindestens 50 Zentimeter starke Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube. Die Grube muss also 50 Zentimeter plus die Höhe des liegenden Tieres tief sein.

Unabhängig davon gilt nach dem Tierseuchenrecht: Starb das Tier an einer meldepflichtigen Tierseuche oder besteht ein Verdacht darauf, entscheidet das Veterinäramt, was mit dem Körper geschieht. Außerdem lässt § 27 das Wasserrecht ausdrücklich unberührt. Danach dürfen Stoffe nicht so abgelagert werden, dass Grundwasser oder Gewässer Schaden nehmen können. Ein Grab gehört deshalb nicht neben einen Brunnen, einen Teich oder einen Bach.

Ein erlaubtes Grab müssen Sie nirgends anmelden. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz verzichtet ausdrücklich auf die Meldung, wenn das Begraben toter Heimtiere zugelassen ist (§ 7 Absatz 2 Nummer 6 TierNebG). Eine Genehmigung sieht § 27 ebenfalls nicht vor. Der Landkreis Lichtenfels etwa verweist direkt auf die Verordnung und hält eine eigene Allgemeinverfügung nicht mehr für nötig.

Welche Tiere darf man im Garten begraben?

Die Ausnahme gilt nur für Heimtiere. Behörden wie der Landkreis Osnabrück erklären den Begriff so: Tiere einer Art, die der Mensch normalerweise zu anderen als landwirtschaftlichen Zwecken füttert und hält und nicht verzehrt. Es zählt also die Tierart, nicht die Rolle in der Familie. Ein Huhn, das im Garten wie ein Haustier lebt, ist nach dieser Definition kein Heimtier.

TierartIm eigenen Garten?Worauf Sie achten
HundjaGrube und Gewicht: siehe Hundegrab im Garten
Katzejatot gefundene Freigänger: siehe Katzengrab im Garten
Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratte, Maus, FrettchenjaGrube 60 bis 70 Zentimeter tief, bei plötzlichem Tod den Tierarzt fragen
Wellensittich, Kanarienvogel, Papagei und andere Ziervögeljanicht bei Verdacht auf eine Tierseuche wie die Vogelgrippe
Schildkröte, Bartagame, Schlange und andere ReptilienjaKältestarre kann wie der Tod aussehen, im Zweifel zum Tierarzt
Aquarienfischejanicht in einen Bach oder Teich geben
Huhn, Ente, Gans, Wachtelneinkein Heimtier, auch in Hobbyhaltung: Tierkörperbeseitigung
Pferd, Pony, EselneinTierkörperbeseitigung, Einäscherung nur mit Ausnahmegenehmigung
Schaf, Ziege, Schwein, Rind, auch MinischweinneinTierkörperbeseitigung

Ein Pferd im Garten zu begraben ist nicht erlaubt. Für Pferde, Ponys und Esel schreibt das Recht die Tierkörperbeseitigung vor. Das bayerische Umweltministerium beschreibt, wie Halter nach dem Tod eine Ausnahmegenehmigung für die Einäscherung beantragen. Was sonst zu tun ist, erklärt unser Ratgeber für Pferdehalter. Tote Hühner aus Hobbyhaltung gehören ebenfalls zur Tierkörperbeseitigung. Darauf weist etwa das Landratsamt Weimarer Land hin. Der Landkreis Gießen nennt Minischweine als Beispiel für Nutztiere, die als Haustier leben und trotzdem nicht begraben werden dürfen.

Kaninchen, Hamster und andere Kleintiere

Für kleine Tiere gelten dieselben Regeln wie für große. Wer ein Kaninchen oder ein Meerschweinchen im Garten begraben möchte, braucht ebenfalls 50 Zentimeter Erde über dem Körper. Selbst beim Hamster wird die Grube damit etwa 60 Zentimeter tief. Das schützt vor Füchsen, Mardern und Katzen, die ein flaches Grab finden. Stirbt ein Kaninchen plötzlich und leben weitere Kaninchen im Haus oder beim Nachbarn, lassen Sie die Ursache vom Tierarzt klären. Das Landratsamt Mittelsachsen warnt etwa vor der Chinaseuche, einer für Kaninchen und Hasen hochansteckenden Krankheit. Ob Einäscherung oder Grab: Was bei kleinen Tieren möglich ist, zeigt unsere Seite zur Kleintierbestattung.

Bis zu welcher Größe darf man Tiere im Garten begraben?

Eine Grenze nach Größe oder Gewicht steht nicht in § 27. Ein Bernhardiner ist rechtlich ebenso ein Heimtier wie ein Wellensittich. Einzelne Behörden formulieren aber vorsichtiger: Das Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen spricht von „kleineren“ Heimtieren, die Landeshauptstadt München von „kleinen Hunden“. Wer einen großen Hund begraben möchte, spricht deshalb vorher mit dem Veterinäramt. Wie groß die Grube dann wird, rechnen wir im Ratgeber zum Hundegrab vor.

Tiere im Garten begraben: was in den Bundesländern gilt

§ 27 ist Bundesrecht und gilt in allen Ländern. Das Land Bremen geht mit einer eigenen Verordnung weiter: Seit Ende 2015 dürfen tote Heimtiere dort nur auf einem registrierten Tierfriedhof begraben werden. Der Veterinärdienst des Landes nennt dafür umweltrechtliche Gründe. In den anderen Ländern geben Landkreise und Städte eigene Hinweise, die sich im Detail unterscheiden. Die Tabelle zeigt für jedes Land ein Beispiel aus amtlichen Hinweisen.

BundeslandGrab im eigenen GartenBeispiel aus amtlichen Hinweisen
Baden-Württembergja, nach § 27Wasserschutzgebiete zeigt der Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt (Landkreis Waldshut)
Bayernja, nach § 27München nennt kleine Hunde, Katzen, Kaninchen, Zwerghasen, Meerschweinchen, Hamster und Vögel
Berlinja, nach § 27auf öffentlichen Grünflächen verboten, Geldbuße bis 50.000 Euro
Brandenburgja, nach § 27Landkreis Havelland: nur das eigene Grundstück, keine Plastiktüten oder Folien (Allgemeinverfügung 2008)
BremenneinVerordnung vom 1. Dezember 2015: Begraben nur auf einem registrierten Tierfriedhof
Hamburgja, nach § 27nur einzelne eigene Tiere auf dem eigenen Grundstück
Hessenja, nach § 27Landkreis Gießen: Nutztiere, die als Haustier leben, etwa Minischweine, sind ausgenommen
Mecklenburg-Vorpommernja, nach § 27Auskunft beim Veterinäramt des Landkreises
Niedersachsenja, nach § 27Landkreis Osnabrück: am besten ein paar Meter Abstand zu öffentlichen Wegen
Nordrhein-Westfalenja, nach § 27Düsseldorf: Mieter mit Genehmigung des Eigentümers
Rheinland-Pfalzja, nach § 27Tierkörperbeseitigung auch für kleinere Heimtiere: Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest
Saarlandja, nach § 27Auskunft beim Veterinäramt
Sachsenja, nach § 27Landkreis Mittelsachsen: nicht direkt an der Grenze zum Nachbarn
Sachsen-Anhaltja, nach § 27Auskunft beim Veterinäramt des Landkreises
Schleswig-Holsteinja, nach § 27Auskunft beim Veterinäramt des Kreises
Thüringenja, nach § 27Zweckverband für Tierkörperbeseitigung: Grundstück im Eigentum des Tierhalters

Stand September 2026, ohne Gewähr. Die Beispiele stammen von einzelnen Landkreisen, Städten und Ministerien und gelten nicht automatisch im ganzen Land. Verbindlich ist die Auskunft Ihres Veterinäramts.

Mietgarten, Kleingarten, Garten der Eltern: Wem muss das Grundstück gehören?

Die Verordnung spricht von einem Gelände, das dem Tierhalter gehört. Wer zur Miete wohnt, nutzt den Garten, ist aber nicht Eigentümer. Die Behörden gehen damit unterschiedlich um. Die Stadt Düsseldorf erlaubt Mietern das Grab mit Genehmigung des Eigentümers. Hamburg lässt nur eigene Tiere auf dem eigenen Grundstück zu. Fragen Sie deshalb beim Veterinäramt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt nach, bevor Sie graben. Die Zustimmung des Vermieters allein reicht womöglich nicht.

Ein Kleingarten ist nach dem Bundeskleingartengesetz gepachtet. Er gehört also nicht dem Pächter. Ob dort ein Grab infrage kommt, klären Sie mit dem Veterinäramt und dem Vereinsvorstand. Werfen Sie außerdem einen Blick in die Gartenordnung. Für den Garten von Eltern, Kindern oder Freunden gilt dieselbe Frage: Er gehört nicht Ihnen als Tierhalter. Ein Ausweg ist die Einäscherung mit Urne, die Sie überallhin mitnehmen können.

Den Platz prüfen: Wasserschutzgebiet, Wege, Wasser und Leitungen

Wer Tiere im Garten beerdigen möchte, prüft zuerst den Platz. Wasserschutzgebiete setzt das Land durch Rechtsverordnung fest (§ 51 Wasserhaushaltsgesetz). Ob Ihr Grundstück in einem liegt, zeigen die Umweltkarten Ihres Landes unter dem Stichwort Wasserschutzgebiet. In Baden-Württemberg ist das der Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, auf den etwa der Landkreis Waldshut verweist. Auskunft geben außerdem die Gemeinde und die untere Wasserbehörde beim Landkreis.

Für öffentliche Wege und Plätze nennt die Verordnung keinen Abstand in Metern. Der Landkreis Osnabrück rät, ein paar Meter Abstand zu halten. Legen Sie das Grab deshalb in den hinteren Teil des Gartens, weg von Gehweg und Straße. Der Landkreis Mittelsachsen empfiehlt zudem, nicht direkt an der Grenze zum Nachbarn zu graben.

Halten Sie Abstand zu Brunnen, Teich und Bach, denn das Wasserrecht gilt neben der Verordnung weiter. Der Landkreis Hof nannte in seiner Allgemeinverfügung von 2005 außerdem Überschwemmungsgebiete als Orte, an denen nicht begraben werden darf. Graben Sie nicht über Wasser-, Strom- oder Gasleitungen und nicht dort, wo Sie später bauen möchten.

Tier im Wald begraben oder zu flach: Was droht?

Im Wald, im Park und auf anderen öffentlichen Grünflächen ist ein Tiergrab nicht erlaubt. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hin. Das Land Berlin nennt für Gräber auf öffentlichen Grünflächen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit geregelt ist auch das zu flache Grab (§ 28 Absatz 2 Nummer 3 TierNebV), mit derselben Obergrenze. Wie viel am Ende fällig wird, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Auch der Hausmüll ist kein Ausweg: Der Landkreis Osnabrück stellt klar, dass ein totes Haustier dort nicht hineingehört. Welche Paragrafen genau greifen und wann aus einem Bußgeld eine Straftat werden kann, erklären wir am Beispiel des Hundegrabs.

Urne mit der Asche im Garten beisetzen

Nach einer Einzelkremierung bekommen Sie die Asche Ihres Tieres in einer Urne zurück. Die Tierärztekammer Hamburg nennt den Garten ausdrücklich als möglichen Ort für die Urne, unter Beachtung der Bedingungen für ein Grab. Wählen Sie eine biologisch abbaubare Urne und einen Platz, der auch für ein Grab infrage käme. Im Land Bremen fragen Sie vorher beim Veterinärdienst nach. Im Mietgarten fragen Sie den Vermieter. Eine Urne hat zwei Vorteile: Sie können sie zunächst zu Hause aufbewahren und bei einem Umzug mitnehmen. Passende Modelle zeigt unsere Übersicht über Tierurnen. Was mit der Asche sonst möglich ist, lesen Sie auf unserer Seite zur Tierasche.

Tiergrab im Garten gestalten

Ein Tiergrab im eigenen Garten braucht wenig: ein Zeichen für den Platz und etwas, das wächst. Ein flacher Naturstein oder eine Schieferplatte mit Namen hält viele Jahre. Holz verwittert und passt zu einem Grab, das mit der Zeit in den Garten übergehen darf. Kinder bemalen gern einen Kieselstein. Die Erde setzt sich in den ersten Wochen. Füllen Sie bis dahin nach und pflanzen Sie erst danach. Machen Sie außerdem ein Foto oder eine Skizze, wo genau das Grab liegt. Das hilft, wenn später umgegraben, gebaut oder das Haus verkauft wird. Gravierte Steine und Pfotenabdruck-Platten zeigt unsere Übersicht über Tiergrabsteine.

Alternativen: Einäscherung, Tierfriedhof, Tierkörperbeseitigung

Nicht jeder kann Haustiere im Garten begraben, etwa ohne eigenen Garten oder im Land Bremen. Dann bleiben drei Wege. Im Tierkrematorium kostet die Sammelkremierung ohne Rückgabe der Asche für ein Kleintier bis 1 Kilogramm zwischen 70 und 170 Euro, die Einzelkremierung mit Rückgabe der Asche zwischen 130 und 230 Euro. Für eine Katze oder einen kleinen Hund bis 5 Kilogramm liegen die Preise zwischen 100 und 190 Euro beziehungsweise zwischen 199 und 320 Euro. Bei größeren Hunden steigt der Preis mit dem Gewicht. Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte, Stand 2026.

Der Tierfriedhof ist der zweite Ort, den § 27 ausdrücklich zulässt. Für ein Erdgrab zahlen Sie dort Pacht, meist etwa 95 bis 105 Euro im Jahr. Urnengräber beginnen bei 99 Euro. Die Tierkörperbeseitigung ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in der Regel günstiger als ein Tierbestatter. Viele Tierarztpraxen übernehmen die Abgabe. Hunde und Katzen holt die zuständige Stelle gegen Gebühr ab. Kleine Heimtiere müssen Sie dagegen selbst zu der Stelle bringen, die die Behörde bestimmt, oder eine Abholung vereinbaren (§ 8 und § 9 TierNebG). Alle Preise finden Sie in unserer Kostenübersicht. Grabarten und Ablauf erklärt unser Überblick zum Tierfriedhof. Wie die Abgabe abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur Tierkörperbeseitigung.

Häufige Fragen: Tiere im Garten begraben

Darf man sein Haustier im Garten vergraben?

Ja, wenn es ein Heimtier ist und der Garten Ihnen gehört. Außerdem darf das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen und das Grab nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen. Über dem Tier müssen mindestens 50 Zentimeter Erde liegen. Im Land Bremen ist es verboten.

Welche Tiere darf man nicht im Garten begraben?

Pferde, Ponys und Esel, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine, auch Minischweine, außerdem Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel. Diese Tiere gelten nicht als Heimtiere, auch wenn sie wie Haustiere gehalten wurden.

Bis zu welcher Größe darf man Tiere im Garten begraben?

Die Verordnung nennt keine Grenze. München und das Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen sprechen aber von kleinen oder kleineren Tieren. Bei sehr großen Tieren lohnt deshalb vorher ein Anruf beim Veterinäramt.

Wie tief muss ein Tiergrab im Garten sein?

So tief, dass mindestens 50 Zentimeter Erde über dem Körper liegen, gemessen vom Rand der Grube. Für einen Hamster sind das etwa 60 Zentimeter Grubentiefe, für eine Katze 70 bis 80 und für einen großen Hund rund ein Meter.

Darf ich einen Hamster ohne Garten im Blumentopf begraben?

Die Verordnung spricht vom Begraben auf einem Grundstück. Ein Blumentopf auf dem Balkon ist darin nicht vorgesehen. Ohne Garten bleiben die Einäscherung, für Kleintiere ab 70 Euro, ein Tierfriedhof oder die Abgabe über den Tierarzt.

Muss ich ein Tiergrab im Garten anmelden?

Nein. Ist das Begraben zulässig, entfällt die Meldepflicht nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Bei Zweifeln am Platz hilft das Veterinäramt.

Ich habe ein totes Tier gefunden. Darf ich es begraben?

Einen fremden Hund oder eine fremde Katze nicht. Als Besitzer des Grundstücks sind Sie verpflichtet, einen solchen Fund zu melden (§ 7 Absatz 3 TierNebG). Tote Wildtiere fassen Sie aus hygienischen Gründen besser nicht an, rät das Landratsamt Mittelsachsen. Sie dürfen in der Natur liegen bleiben. Bei Unfallwild informieren Sie den Jäger oder die Polizei. Was bei einer tot gefundenen Katze zu tun ist, lesen Sie im Ratgeber zum Katzengrab.

Darf man tote Tiere im Wald vergraben?

Nein. Der Wald gehört wie Parks und andere öffentliche Grünflächen nicht zu den erlaubten Orten. Wer dort trotzdem ein Tier begräbt, handelt ordnungswidrig.

Max Dostanko

Max Dostanko

Gründer des Projekts Tierbestattung.pro

Sie haben Fragen zur Tierbestattung? Senden Sie uns eine kurze Anfrage, wir melden uns bei Ihnen.

Quellen und Hinweise

Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine allgemeine Orientierung, Stand September 2026, und ersetzen keine Auskunft Ihres Veterinäramts. Preise sind unverbindliche Richtwerte aus veröffentlichten Preislisten mehrerer Anbieter, je nach Region und Gewicht.